Seit Anfang 2023 gilt für Photovoltaik-Anlagen und deren Lieferung sowie Installation die Mehrwertsteuerbefreiung (§ 12 Abs. 3 UStG). Was das für Sie als Hausbesitzer bedeutet, erklären wir hier kompakt.
Welche Anlagen sind betroffen?
- Photovoltaik-Anlagen auf oder an Wohn- und Zweckgebäuden.
- Batteriespeicher, die zusammen mit der PV-Anlage geliefert und installiert werden.
- Wechselrichter und Montagematerial.
- Notwendige Elektroarbeiten (z. B. Anschluss, Zählerschrank-Anpassung).
Achtung: Die 0 %-Regelung gilt nur, wenn Lieferung und Montage als Gesamtleistung vom selben Unternehmen erbracht werden. Trennen Sie Kauf und Installation, fällt auf den reinen Kauf 19 % MwSt. an.
So sparen Sie richtig
Bei einer Solaranlage mit Komplettkosten von 20.000 € (brutto) sparen Sie durch die Steuerbefreiung satte 3.193 €. Das reduziert die effektiven Anschaffungskosten erheblich und verkürzt die Amortisation um bis zu 2 Jahre.
| Komponente | Mit 19 % MwSt | Mit 0 % MwSt |
|---|---|---|
| PV-Anlage (8 kWp) inkl. Speicher | 20.400 € | 17.143 € |
| Ersparnis | — | 3.257 € |
Rechnungsstellung beachten
Der Installateur muss auf der Rechnung ausweisen, dass die Leistung unter die Steuerbefreiung fällt. Achten Sie auf folgende Formulierung:
„Die Lieferung und Installation der Photovoltaikanlage unterliegt gemäß § 12 Abs. 3 UStG der Mehrwertsteuerbefreiung (0 %).“
Kombination mit anderen Förderungen
Die MwSt-Befreiung lässt sich mit weiteren Förderprogrammen kombinieren:
- BAFA-Zuschuss: Bis zu 70 % für Batteriespeicher.
- KfW-Kredit: Günstige Finanzierung über die Programme 261/262.
- EEG-Einspeisevergütung: Für überschüssigen Strom.
Ihr Angebot inklusive 0 % MwSt
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