Nullsteuersatz statt 19 Prozent

Grundlage ist § 12 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes. Er gilt seit dem 1. Januar 2023 und ist ein sogenannter Nullsteuersatz: Die Lieferung bleibt umsatzsteuerpflichtig, der Steuersatz beträgt aber 0 %. Für dich heißt das ganz praktisch: Auf der Rechnung steht 0 % Umsatzsteuer, und du musst dafür nichts beantragen – weder beim Finanzamt noch in der Steuererklärung.

Die Regelung ist laut FAQ des Bundesfinanzministeriums nicht befristet, und ein Entwurf zur Änderung ist nicht bekannt. Du musst also nicht aus Angst vor einer Rückkehr zu 19 % überstürzt entscheiden.

Was ist begünstigt?

Der Nullsteuersatz gilt für die Lieferung an die Betreiberin oder den Betreiber der Anlage, inklusive Montage:

  • Solarmodule und die Unterkonstruktion, mit der sie auf dem Dach befestigt werden.
  • Wechselrichter und weitere wesentliche Komponenten der Anlage.
  • Batteriespeicher – auch wenn du ihn später nachrüstest. Ab 5 kWh Kapazität wird vermutet, dass er Solarstrom speichert; eine Obergrenze für die Größe gibt es nicht.
  • Zählerschrank-Erneuerung, wenn sie für die Solaranlage nötig ist.
  • Energiemanagement, das den Solarstrom im Haus steuert.
  • Die Montage all dieser Teile.

Entscheidend ist der Standort, nicht wer kauft

Ob du Privatperson bist, spielt keine Rolle. Es kommt darauf an, wo die Anlage steht: auf oder an einem Wohngebäude. Bei Anlagen bis 30 kWp gilt diese Voraussetzung ohne weiteren Nachweis als erfüllt – maßgeblich ist die Leistung, die im Marktstammdatenregister eingetragen wird. Das trifft auf praktisch jede Anlage auf einem Einfamilienhaus zu.

Was ist nicht begünstigt?

Nicht jede Leistung rund um erneuerbare Energien fällt unter den Nullsteuersatz. Mit 19 % Umsatzsteuer berechnet werden:

  • Wallbox – auch wenn sie zusammen mit der Solaranlage montiert wird.
  • Wärmepumpe und Klimaanlage. Für die Wärmepumpe gibt es dafür einen Zuschuss der KfW (Programm 458) – mehr dazu auf der Seite Wärmepumpe.
  • Wartungsverträge und reine Reparaturen.
  • Miete einer Solaranlage: Auf die Mietraten fallen 19 % an. Mehr dazu im Artikel Solaranlage kaufen oder mieten.

Kommt bei dir mehr zusammen, zum Beispiel Solaranlage und Wallbox, werden die Posten auf der Rechnung getrennt mit 0 % und 19 % ausgewiesen.

Wie viel sparst du?

Die Faustregel: 19 % vom Netto sind rund 16 % vom Brutto. Ein vereinfachtes Rechenbeispiel mit einem angenommenen Nettopreis:

BeispielBetrag
Nettopreis der Solaranlage (Annahme)10.000 €
mit 19 % Umsatzsteuer (bis Ende 2022)11.900 €
mit 0 % Umsatzsteuer (heute)10.000 €
Ersparnis1.900 € – rund 16 % vom früheren Bruttopreis

Unsere Preise sind bereits mit 0 % MwSt. angegeben: Solaranlage 8 kWp ab 16.400 € (0 % MwSt.), kleinere Anlagen mit 5 kWp ab 9.750 € (Richtwert, ohne Speicher). Welcher Speicher zu deinem Wechselrichter passt und was er kostet, rechnet dir der Planer in der App genau aus.

Worauf du bei der Rechnung achten solltest

  • Die Solarposten werden mit 0 % Umsatzsteuer ausgewiesen, üblicherweise mit Hinweis auf § 12 Abs. 3 UStG.
  • Posten mit 19 % (zum Beispiel eine Wallbox) stehen getrennt daneben.
  • Im Angebot sollte schon klar sein, welcher Steuersatz für welchen Posten gilt – bei uns steht das so im Festpreis-Angebot.

Und die Einkommensteuer?

Auch hier hat sich 2023 viel vereinfacht: Einnahmen aus Solaranlagen bis 30 kWp je Wohneinheit sind einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Eine Gewinnermittlung für das Finanzamt ist dafür nicht nötig. Das gilt für die Einspeisevergütung genauso wie für den selbst genutzten Strom.

Lässt sich das mit Förderung kombinieren?

Ja, soweit es Förderung gibt. Einen Bundeszuschuss für Solaranlage oder Speicher am Einfamilienhaus gibt es nicht. Möglich ist ein Kredit der KfW (Programm 270); den Antrag stellst du vor Beginn des Vorhabens selbst, die aktuellen Zinsen stehen auf kfw.de. Dazu kommt die Einspeisevergütung für den Strom, den du ins Netz gibst. Einen Überblick bietet der Artikel Solaranlage Förderung 2026, alle Details zur Steuer die Seite 0 % MwSt. auf Solar.

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Im Autark Hausplaner siehst du dein Dach in 3D, den möglichen Ertrag und welcher Speicher passt. Danach prüfen wir deine Angaben und machen dir ein Festpreis-Angebot.

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Häufige Fragen

Gilt 0 % MwSt. auch für einen Speicher, den ich später nachrüste?
Ja. Auch ein nachgerüsteter Batteriespeicher ist begünstigt. Ab 5 kWh Kapazität wird vermutet, dass er Solarstrom speichert, eine Obergrenze gibt es nicht. Welcher Speicher zu deinem Wechselrichter passt, rechnet dir der Planer in der App aus.
Muss ich die 0 % MwSt. irgendwo beantragen?
Nein. Der Fachbetrieb stellt die Rechnung direkt mit 0 % Umsatzsteuer aus. Du musst weder beim Finanzamt noch in der Steuererklärung etwas beantragen.
Was gilt für Wallbox, Wärmepumpe und Klimaanlage?
Diese Geräte sind nicht begünstigt, hier fallen 19 % Umsatzsteuer an – auch wenn sie zusammen mit der Solaranlage eingebaut werden. Für die Wärmepumpe gibt es dafür einen KfW-Zuschuss (Programm 458), den Antrag stellst du selbst.
Wie lange gilt der Nullsteuersatz noch?
Laut FAQ des Bundesfinanzministeriums ist die Regelung nicht befristet, ein Entwurf zur Änderung ist nicht bekannt.

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