Seit Anfang 2023 gilt für Photovoltaik-Anlagen und deren Lieferung sowie Installation die Mehrwertsteuerbefreiung (§ 12 Abs. 3 UStG). Was das für Sie als Hausbesitzer bedeutet, erklären wir hier kompakt.

Welche Anlagen sind betroffen?

  • Photovoltaik-Anlagen auf oder an Wohn- und Zweckgebäuden.
  • Batteriespeicher, die zusammen mit der PV-Anlage geliefert und installiert werden.
  • Wechselrichter und Montagematerial.
  • Notwendige Elektroarbeiten (z. B. Anschluss, Zählerschrank-Anpassung).

Achtung: Die 0 %-Regelung gilt nur, wenn Lieferung und Montage als Gesamtleistung vom selben Unternehmen erbracht werden. Trennen Sie Kauf und Installation, fällt auf den reinen Kauf 19 % MwSt. an.

So sparen Sie richtig

Bei einer Solaranlage mit Komplettkosten von 20.000 € (brutto) sparen Sie durch die Steuerbefreiung satte 3.193 €. Das reduziert die effektiven Anschaffungskosten erheblich und verkürzt die Amortisation um bis zu 2 Jahre.

KomponenteMit 19 % MwStMit 0 % MwSt
PV-Anlage (8 kWp) inkl. Speicher20.400 €17.143 €
Ersparnis3.257 €

Rechnungsstellung beachten

Der Installateur muss auf der Rechnung ausweisen, dass die Leistung unter die Steuerbefreiung fällt. Achten Sie auf folgende Formulierung:

„Die Lieferung und Installation der Photovoltaikanlage unterliegt gemäß § 12 Abs. 3 UStG der Mehrwertsteuerbefreiung (0 %).“

Kombination mit anderen Förderungen

Die MwSt-Befreiung lässt sich mit weiteren Förderprogrammen kombinieren:

  • BAFA-Zuschuss: Bis zu 70 % für Batteriespeicher.
  • KfW-Kredit: Günstige Finanzierung über die Programme 261/262.
  • EEG-Einspeisevergütung: Für überschüssigen Strom.

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