1. Das Balkonkraftwerk
Die einfachste Lösung für Mieter ist ein Balkonkraftwerk (steckerfertiges Solargerät). Seit dem Solarpaket I gelten vereinfachte Regeln: Der Wechselrichter darf bis zu 800 VA einspeisen, und die Anmeldung erfolgt nur noch im Marktstammdatenregister – eine gesonderte Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig.
Brauche ich die Erlaubnis des Vermieters? Ja, fragen musst du. Seit Oktober 2024 zählt ein Balkonkraftwerk aber zu den privilegierten Maßnahmen im Mietrecht (§ 554 BGB): Du hast grundsätzlich einen Anspruch auf die Erlaubnis. Der Vermieter darf sie nur verweigern, wenn ihm die Anlage nicht zuzumuten ist, und kann Vorgaben zu Art und Befestigung machen. Frag deshalb schriftlich an und leg das Datenblatt bei.
Was bringt es? Wie viel ein Balkonkraftwerk erzeugt, hängt stark von Ausrichtung, Neigung und Verschattung ab. Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart dir den Strompreis, im Schnitt 37,0 ct/kWh (BDEW 2026). Nutzt du zum Beispiel 400 kWh im Jahr selbst, sind das rund 150 €. Balkonkraftwerke bieten wir selbst nicht an – mehr zum Thema im Artikel Balkonkraftwerk 2026.
2. Eine Solaranlage auf dem Dach des Vermieters
Für eine richtige Solaranlage auf Dach oder Fassade brauchst du immer die Zustimmung des Eigentümers – ein allgemeines „Recht aufs Dach“ für Mieter gibt es nicht. Meist ist es ohnehin sinnvoller, wenn der Vermieter selbst investiert. Dafür gibt es mehrere Wege:
| Modell | So funktioniert es |
|---|---|
| Mieterstrom | Der Vermieter (oder ein Dienstleister) betreibt die Anlage und verkauft den Solarstrom an die Mieter im Haus; Reststrom kommt aus dem Netz. Mieterstrom wird nach dem EEG mit einem Zuschlag gefördert. |
| Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung | Der Solarstrom wird im Haus rechnerisch auf die teilnehmenden Wohnungen aufgeteilt; jeder behält seinen eigenen Stromvertrag für den Rest. Das ist einfacher als Mieterstrom. |
| Energy Sharing | Seit 01.06.2026 kann Strom aus Anlagen in der Nähe gemeinsam genutzt werden. Die Modelle entstehen gerade erst. |
Die Teilnahme an solchen Modellen ist für dich freiwillig – du kannst deinen Stromanbieter weiterhin frei wählen.
3. So überzeugst du deinen Vermieter
- Solarstrom macht das Haus attraktiver: niedrigere Nebenkosten für Strom sind ein Argument bei der Vermietung.
- Steuern: Auf Solaranlage und Speicher auf Wohngebäuden fallen 0 % Mehrwertsteuer an. Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp je Wohneinheit sind einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG).
- Solarpflicht: In Niedersachsen muss bei einer umfassenden Dachsanierung ohnehin eine Solaranlage aufs Dach (§ 32a NBauO), in NRW seit 2026 ebenfalls (§ 42a BauO NRW).
- Konkrete Zahlen: Mit der App „Autark Hausplaner“ lässt sich das Dach in 3D planen – so sieht dein Vermieter, was möglich ist.
4. Wärmepumpe und Klimaanlage in der Mietwohnung
Eine Wärmepumpe ist Sache des Eigentümers. Für sie gibt es den KfW-Zuschuss 458 (bis 70 %, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, mit Kind bis 40.000 €, bis zu 80 %); die Einkommensboni gelten allerdings nur für Selbstnutzer. Auch eine Split-Klimaanlage braucht die Zustimmung des Vermieters, weil Außengerät und Wanddurchbruch die Bausubstanz betreffen. Mehr auf den Seiten Wärmepumpe und Klimaanlage.
5. Praktische Schritte
- Prüfe, wo Sonne hinkommt: Balkon, Terrasse, Garten – oder das Dach.
- Frag deinen Vermieter früh und schriftlich, mit Datenblatt bzw. Planung.
- Kläre Versicherung und Befestigung (Haftpflicht, sturmsichere Montage).
- Melde dein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister an.
- Für eine Dachanlage: Lass deinen Vermieter ein Angebot einholen – wir beraten auch Vermieter im Weserbergland und in Ostwestfalen-Lippe.
Im Autark Hausplaner siehst du in 3D, was auf das Dach passt und was es bringt – eine gute Grundlage für das Gespräch mit deinem Vermieter.
