Wie viel bekommen Sie 2026 für Ihren Solarstrom? Aktuelle EEG-Sätze, Volleinspeisung vs. Überschuss, Degression und warum Eigenverbrauch trotzdem lohnender ist.
Einspeisevergütung 2026 für Anlagen bis 10 kWp (Überschusseinspeisung) – 20 Jahre garantiert
Die Einspeisevergütung wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und bei Inbetriebnahme für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr festgeschrieben. Hier die aktuellen Sätze:
| Anlagengröße | Vergütung/kWh | Beispiel: 10.000 kWh, 30% eingespeist | Jährlicher Ertrag |
|---|---|---|---|
| Bis 10 kWp | 8,2 ct/kWh | 3.000 kWh x 0,082 Euro | 246 Euro/Jahr |
| 10 - 40 kWp | 7,1 ct/kWh | Anteilig ab 10 kWp | Anteilige Berechnung |
| 40 - 100 kWp | 5,8 ct/kWh | Anteilig ab 40 kWp | Anteilige Berechnung |
| Anlagengröße | Vergütung/kWh | Beispiel: 10.000 kWh, 100% eingespeist | Jährlicher Ertrag |
|---|---|---|---|
| Bis 10 kWp | 12,9 ct/kWh | 10.000 kWh x 0,129 Euro | 1.290 Euro/Jahr |
| 10 - 40 kWp | 10,8 ct/kWh | Anteilig ab 10 kWp | Anteilige Berechnung |
| 40 - 100 kWp | 10,8 ct/kWh | Anteilig ab 40 kWp | Anteilige Berechnung |
Stand: März 2026 | Sätze gemäß EEG 2023/2024 | Degression: 1% halbjährlich seit Feb 2024
Bei Anlagen über 10 kWp wird die Vergütung anteilig berechnet. Beispiel für eine 15 kWp Anlage (Überschusseinspeisung, 4.500 kWh eingespeist):
Seit dem EEG 2023 gibt es deutlich höhere Vergütungen für die Volleinspeisung. Klingt verlockend – aber ist es auch wirtschaftlicher? Hier der ehrliche Vergleich:
| Modell | Einspeisung | Eigenverbrauch | Einnahmen | Ersparnis Strom | Gesamt/Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Überschuss (70% EV) | 2.850 kWh | 6.650 kWh | 234 Euro | 2.327 Euro | 2.561 Euro |
| Volleinspeisung | 9.500 kWh | 0 kWh | 1.226 Euro | 0 Euro | 1.226 Euro |
| Überschuss (30% EV) | 6.650 kWh | 2.850 kWh | 545 Euro | 998 Euro | 1.543 Euro |
Ergebnis: Überschusseinspeisung mit hohem Eigenverbrauch ist 2,1x lohnender als Volleinspeisung. Selbst bei niedrigem Eigenverbrauch (30%) ist Überschuss besser.
Eigenverbrauch (35 ct/kWh Ersparnis) gegenüber Einspeisung (8,2 ct/kWh) – Faktor 4,3
Es gibt genau einen Fall, in dem Volleinspeisung sinnvoll sein kann:
Die Einspeisevergütung sinkt regelmäßig – das nennt sich Degression. Seit Februar 2024 beträgt die Degression 1% pro Halbjahr. Das bedeutet:
| Zeitraum | Vergütung | Änderung |
|---|---|---|
| Jan - Jul 2026 | 8,2 ct/kWh | Aktueller Satz |
| Aug 2026 - Jan 2027 | 8,1 ct/kWh | -1% |
| Feb - Jul 2027 | 8,0 ct/kWh | -1% |
| Aug 2027 - Jan 2028 | 7,9 ct/kWh | -1% |
| Prognose 2030 | ~7,0 ct/kWh | Schätzung bei gleichbleibender Degression |
Der Satz wird bei Inbetriebnahme für 20 Jahre festgeschrieben. Wer früher installiert, bekommt mehr.
Die Botschaft ist klar: Jeder Monat, den Sie warten, bedeutet eine geringere Vergütung – für die nächsten 20 Jahre. Die Degression von 1% pro Halbjahr klingt klein, macht über 20 Jahre aber 400-600 Euro Unterschied bei einer 10 kWp Anlage.
Warum empfehlen wir immer Eigenverbrauch? Weil die Zahlen eindeutig sind:
Bei 6.650 kWh Eigenverbrauch statt Einspeisung: 6.650 x 0,268 = 1.782 Euro Mehrvorteil pro Jahr. Deshalb ist ein Speicher fast immer sinnvoll – er verschiebt Strom vom Tag (Erzeugung) in den Abend/Nacht (Verbrauch).
Die EEG-Vergütung läuft nach 20 Jahren plus Inbetriebnahmejahr aus. Danach haben Sie mehrere Optionen:
Die realistische Zukunft: Strompreise werden bis 2046 eher höher als niedriger sein. Eigenverbrauch wird dann noch wertvoller als heute. Ihre Anlage wird auch in 20 Jahren noch ca. 85% der ursprünglichen Leistung haben.
Wichtige Steuer-Änderung: Seit dem 01.01.2023 sind Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp komplett einkommensteuerfrei. Das betrifft:
Zusätzlich gilt seit 2023 die 0% Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen, Speicher und Zubehr. Sie müssen also weder beim Kauf noch beim Betrieb Steuern zahlen.
Die langfristige Tendenz der Einspeisevergütung ist klar: Sie sinkt. Aber das ist eigentlich irrelevant, weil:
Unser Rat: Warten lohnt sich nicht. Die höhere Einspeisevergütung heute überkompensiert etwaige Preissenkungen bei den Modulen. Und die 20-Jahres-Garantie für den höheren Satz gibt es nur für frühe Installateure.
Die Einspeisevergütung wird in der Regel monatlich oder quartalsweise durch den Netzbetreiber abgerechnet und auf Ihr Konto überwiesen. Bei kleinen Anlagen (unter 10 kWp) erfolgt die Abrechnung oft jährlich. Den Zählerstand können Sie selbst ablesen oder über ein Smart Meter automatisieren.
Nein, die Einspeisevergütung steht Ihnen gesetzlich zu. Ihr Netzbetreiber ist verpflichtet, den Strom abzunehmen und zu vergüten. Sie müssen lediglich die Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) anmelden und den Netzbetreiber über die Inbetriebnahme informieren. Bei Autark Innovations übernehmen wir das für Sie.
Formel: Anlagengröße (kWp) x Ertrag (kWh/kWp) x Einspeiseanteil x Vergütungssatz. Beispiel 10 kWp: 10 x 950 x 0,30 x 0,082 = 233,70 Euro/Jahr. Bei 70% Eigenverbrauch (mit Speicher) sind es nur 30% Einspeisung. Berechnen Sie Ihren individuellen Ertrag mit unserem Solar-Rechner.
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