Anschaffung
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | Gas-Brennwertheizung | |
|---|---|---|
| Preis mit Installation | bei uns ab 24.900 € (vor Förderung) | am Markt meist etwa 10.000–15.000 € |
| Zuschuss | KfW 458: 30 % bis 70 % | keiner |
| Beispiel nach Förderung (46 %) | 13.446 € | 10.000–15.000 € |
Bei uns ist die Montage im Festpreis enthalten. Montiert wird von unserem eigenen Team. Arbeiten, die eine Eintragung in die Handwerksrolle voraussetzen, führt ein eingetragener Partner-Meisterbetrieb aus. Mit Förderung liegen beide in der Anschaffung oft nah beieinander. Bei einer neuen Gasheizung kommt außerdem ab 2029 die Pflicht zu steigenden Bio-Anteilen hinzu (siehe unten).
Betriebskosten
Ein vereinfachtes Beispiel für ein Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Wärmebedarf im Jahr:
| Posten | Wärmepumpe (Jahresarbeitszahl JAZ 3,5) | Gasheizung |
|---|---|---|
| Energiebedarf | ca. 5.700 kWh Strom | ca. 22.200 kWh Gas (Kessel mit 90 % Nutzungsgrad) |
| Preis (Annahme) | rund 0,28 €/kWh (Wärmepumpentarif) | 0,12 €/kWh inkl. CO₂-Preis |
| Energiekosten pro Jahr | ca. 1.600 € | ca. 2.660 € |
Die Preise sind Annahmen, deine Tarife können abweichen. Mit einer eigenen Solaranlage sinken die Kosten der Wärmepumpe weiter, weil sie einen Teil des Stroms selbst erzeugt.
Der CO₂-Preis
Auf Gas und Heizöl wird ein CO₂-Preis erhoben. 2026 liegt er in einem Korridor von 55–65 € pro Tonne. Danach soll er in einen europäischen Emissionshandel übergehen – wie sich der Preis dann entwickelt, ist offen. Die Richtung ist aber klar: Fossiles Heizen wird eher teurer.
Förderung
Für bestehende Wohnhäuser gibt es über die KfW (Programm 458) 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (Antrag bis 31.01.2027, danach 12 %) beim Austausch einer alten Öl-, Gasetagen- oder mindestens 20 Jahre alten Gasheizung und einen Einkommensbonus von 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € bzw. 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen – zusammen höchstens 70 %, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € bis zu 80 %, von bis zu 28.000 € förderfähigen Kosten (Antrag ab 01.02.2027: 27.250 €). Den Effizienzbonus gibt es seit 21.07.2026 nicht mehr. Laut Förderrichtlinie soll die Grundförderung im Laufe des 1. Quartals 2027 auf 15 % sinken; weitere 15 Prozentpunkte soll es dann nur bei Ursprung in der EU geben – einen Termin hat die KfW noch nicht veröffentlicht. Eine reine Gasheizung wird nicht gefördert.
So läuft es ab: 1. Du bekommst unser Angebot, der Vertrag steht unter Förder-Vorbehalt. 2. Ein Energieberater erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA), den KfW-Antrag stellst du selbst in „Meine KfW“ vor Baubeginn – eine Vertretung ist nicht möglich. 3. Wir bauen ein; bis zur Inbetriebnahme bestellst du beim Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem (das Einbauentgelt ist förderfähig). 4. Der Energieberater bestätigt die Durchführung, du beantragst die Auszahlung spätestens 6 Monate nach der letzten Rechnung, und die KfW zahlt. Einen Energieberater vermitteln wir dir: Unser Partner rechnet direkt mit dir ab, für ein Einfamilienhaus zuletzt rund 350 € inklusive Bestätigung zum Antrag und nach Durchführung (Stand 10/2026). Diese Kosten kann die KfW mitfördern. Vorläufig – maßgeblich ist die Zusage der KfW. (Stand 10/2026)
Baust du neu? Der Heizungs-Zuschuss KfW 458 gilt nur für bestehende Wohnhäuser. Für Neubauten gibt es andere KfW-Programme (meist Kredite) – die passende Förderung klärst du am besten mit deinem Energieberater oder direkt bei der KfW. Mehr dazu: Wärmepumpe Förderung 2026.
Was das Heizungsgesetz seit Juli 2026 verlangt
Seit dem 29.07.2026 gilt statt des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die 65-%-Regel für erneuerbare Energien, die Beratungspflicht und die Austauschpflicht für alte Kessel sind gestrichen. Gas- und Ölheizungen dürfen wieder eingebaut werden.
- Es gibt kein Gasheizungsverbot. Bestehende Gasheizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden.
- Neu ist die Bio-Treppe (§ 43): Wer nach dem 29.07.2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss ab 2029 10 %, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % Bio-Brennstoffe oder Wasserstoff nutzen. Das dürfte den Betrieb teurer machen.
- Die kommunale Wärmeplanung läuft weiter, löst aber keine Heizungspflicht mehr aus.
Mit einer Wärmepumpe bist du von diesen Beimischpflichten unabhängig.
CO₂-Bilanz
Eine Wärmepumpe macht aus einer Kilowattstunde Strom mehrere Kilowattstunden Wärme. Mit dem wachsenden Anteil erneuerbaren Stroms – und erst recht mit eigenem Solarstrom – verursacht sie deutlich weniger CO₂ als eine Gasheizung.
Komfort und Zusatznutzen
- kein Gasanschluss, kein Schornstein für die Heizung, keine Brennstoffkosten
- viele Wärmepumpen können im Sommer leicht kühlen
- gute Kombination mit Solaranlage, Speicher und E-Auto
Für gezieltes Kühlen einzelner Räume ist eine Klimaanlage die effizientere Lösung (Klimaanlagen).
Und im Altbau?
Auch im Altbau funktioniert eine Wärmepumpe in den meisten Fällen – entscheidend sind Heizlast und Vorlauftemperatur. Mehr dazu: Wärmepumpe im Altbau.
Unser Fazit
Für die meisten Einfamilienhäuser ist die Wärmepumpe 2026 die zukunftssichere Wahl: Nach Förderung ähnlich teuer in der Anschaffung, im Betrieb meist günstiger und unabhängig vom steigenden CO₂-Preis. Eine Gasheizung kann kurzfristig günstiger wirken, bringt aber steigende Bio-Anteile ab 2029 und Preisrisiken mit.