Hinweis: Förderprogramme können sich ändern. Diese Seite beschreibt den Stand Oktober 2026 (KfW 458, Richtlinie vom 21.07.2026). Verbindlich sind die Bedingungen der KfW zum Zeitpunkt deines Antrags. Alle Angaben sind vorläufig, maßgeblich ist die Zusage der KfW. Wir bauen die Wärmepumpe ein; den Antrag stellst du selbst, die Bestätigungen zum Antrag (BzA) und nach Durchführung (BnD) erstellt ein Energieberater, den wir dir vermitteln. Der Zuschuss gilt nur für bestehende Wohnhäuser, nicht für Neubauten. Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (29.07.2026) gibt es die 65-%-Regel nicht mehr – die Förderbedingungen legt weiterhin die KfW fest.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gefördert wird über die KfW, Programm 458 (Heizungsförderung für Privatpersonen, Richtlinie seit 21.07.2026).
  • 30 % Grundförderung plus Boni, zusammen höchstens 70 %, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € bis 80 %.
  • Gefördert wird der Heizungstausch in bestehenden Wohnhäusern – nicht der Neubau.
  • Förderfähig sind bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit (Antrag bis 31.01.2027) – also höchstens 19.600 € bzw. 22.400 € Zuschuss.
  • Den Antrag stellst du selbst in „Meine KfW“, bevor das Vorhaben beginnt – eine Vertretung ist nicht möglich.

Wichtig für 2027: Ab 01.02.2027 sinken der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12 % und die förderfähigen Kosten auf 27.250 € (bis 31.07.2027, danach je Halbjahr 750 € weniger). Laut Förderrichtlinie soll außerdem die Grundförderung im Laufe des 1. Quartals 2027 auf 15 % sinken; weitere 15 Prozentpunkte soll es dann nur bei Ursprung in der EU (einschließlich assoziierter Märkte) geben. Einen Termin und Details hat die KfW noch nicht veröffentlicht.

Die Förderbausteine

Grundförderung: 30 %

Für den Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe in einem Gebäude, das mindestens 5 Jahre alt ist – egal ob Luft-Wasser, Sole-Wasser oder Wasser-Wasser. Die Wärmepumpe muss auf eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 ausgelegt sein, eine digitale Schnittstelle für die Steuerung nach § 14a haben, und das Außengerät muss mindestens 10 dB leiser sein als der EU-Grenzwert. Einbauen muss sie ein Fachbetrieb. Für Neubauten gibt es diesen Zuschuss nicht.

Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %

Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine alte Heizung ersetzen – eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine Gas- bzw. Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Der Bonus beträgt 16 % bei Antrag bis 31.01.2027, danach 12 % bis 31.07.2027, 8 % bis 31.01.2028 und 4 % bis 31.07.2028. Danach entfällt er.

Einkommensbonus: 10 bis 40 %

Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 € im Jahr (Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag). Nachgewiesen wird das über die Steuerbescheide.

Effizienzbonus: entfallen

Den früheren Effizienzbonus von 5 % gibt es für Anträge ab dem 21.07.2026 nicht mehr. Ein natürliches Kältemittel wie Propan (R290) bleibt trotzdem wichtig: Ab 01.01.2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert.

So werden die Boni kombiniert

KombinationFördersatzZuschuss bei 28.000 € Kosten
Grundförderung30 %8.400 €
Grundförderung + Einkommensbonus 10 %40 %11.200 €
Grundförderung + Klimageschwindigkeit46 %12.880 €
Grundförderung + Klimageschwindigkeit + Einkommensbonus 10 %56 %15.680 €
Grundförderung + Klimageschwindigkeit + Einkommensbonus 30 %76 %, gedeckelt auf 70 %19.600 €
Grundförderung + Klimageschwindigkeit + Einkommensbonus 40 % (Einkommen bis 30.000 €)86 %, gedeckelt auf 80 %22.400 €

Rechenbeispiele

Alte Gasheizung (25 Jahre) wird ersetzt

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: 24.900 € (unser Einstiegspreis vor Förderung)
  • Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % = 46 % = 11.454 €
  • Dein Anteil in diesem Beispiel: 13.446 €

Wie oben, mit Einkommensbonus 30 %

  • Zu versteuerndes Haushaltseinkommen zwischen 30.001 und 40.000 €
  • 30 % + 16 % + 30 % ergibt 76 %, gedeckelt auf 70 % = 17.430 €
  • Dein Anteil: 7.470 €

Wie oben, mit Einkommensbonus 40 %

  • Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 €
  • 30 % + 16 % + 40 % ergibt 86 %, gedeckelt auf 80 % = 19.920 €
  • Dein Anteil: 4.980 €

Ob und in welcher Höhe du Förderung bekommst, entscheidet allein die KfW. Alle Beispiele sind vorläufig – maßgeblich ist die Zusage der KfW. Deinen Fall kannst du im Förder-Check durchspielen.

Was ist förderfähig?

  • Wärmepumpe mit Außen- und Inneneinheit
  • Warmwasser- und Pufferspeicher
  • Installation, Elektroarbeiten und hydraulischer Abgleich
  • Demontage und Entsorgung der alten Heizung
  • notwendige Umfeldmaßnahmen, zum Beispiel neue Heizkörper oder eine Fußbodenheizung im Zusammenhang mit dem Heizungstausch
  • Kosten für Fachplanung und Baubegleitung, auch die Bestätigungen des Energieberaters (innerhalb der Kostengrenze)
  • das Einbauentgelt für das intelligente Messsystem (Smart Meter)

Der Antrag Schritt für Schritt

  1. Angebot und Vertrag: Du bekommst von uns ein Angebot zum Festpreis. Der Vertrag wird an die Förderzusage geknüpft (aufschiebende oder auflösende Bedingung) und nennt das voraussichtliche Umsetzungsdatum.
  2. Bestätigung und Antrag vor Baubeginn: Ein Energieberater erstellt die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Damit stellst du den Antrag selbst im KfW-Portal „Meine KfW“ – bevor das Vorhaben beginnt; eine Vertretung ist nicht möglich. Nachreichen geht nicht.
  3. Einbau: Nach der Zusage bauen wir die Wärmepumpe ein. Bis zur Inbetriebnahme bestellst du beim Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem; das Einbauentgelt ist förderfähig.
  4. Bestätigung und Auszahlung: Der Energieberater prüft die fertige Arbeit und erstellt die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD). Die lädst du mit den Rechnungen in „Meine KfW“ hoch und beantragst die Auszahlung – spätestens 6 Monate nach der letzten Rechnung. Danach zahlt die KfW den Zuschuss aus.

Einen Energieberater vermitteln wir dir: Unser Partner rechnet direkt mit dir ab, für ein Einfamilienhaus zuletzt rund 350 € inklusive Bestätigung zum Antrag und nach Durchführung (Stand 10/2026). Diese Kosten kann die KfW mitfördern. Vorläufig – maßgeblich ist die Zusage der KfW. (Stand 10/2026)

Kredit für den Eigenanteil

Für den Teil, den der Zuschuss nicht abdeckt, bietet die KfW einen Ergänzungskredit an (Programm 358), beantragt über deine Bank. Den tagesaktuellen Zins und die Einkommensgrenzen findest du bei der KfW.

Wärmepumpe und Photovoltaik

Die Förderwege sind unabhängig voneinander: Die Wärmepumpe wird über die KfW bezuschusst (auf die Wärmepumpe selbst fallen 19 % MwSt. an), für die Solaranlage und den Speicher gilt 0 % MwSt. Zusammen heizt du einen Teil des Jahres mit eigenem Strom. Unsere Solaranlage mit 8 kWp gibt es ab 16.400 € (0 % MwSt.). Was die Wärmepumpe insgesamt kostet, zeigt Wärmepumpe Kosten.