
Förderung 2026 – sachlich erklärt.
Welche Zuschüsse, Kredite und Steuervorteile es für Solaranlage, Wärmepumpe und Klimaanlage gibt – mit ehrlicher Einordnung. Wärmepumpe: bis zu 70 % KfW-Zuschuss (Programm 458), bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € bis zu 80 %. Den Antrag stellst du selbst vor Baubeginn, die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt ein Energieberater, den wir dir vermitteln. Vorläufig, maßgeblich ist die Zusage der KfW.
Die wichtigsten Förderwege
🔥 Wärmepumpe: KfW 458
bis 70 %
Nur für bestehende Wohnhäuser: 30 % Grundförderung, + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (Antrag bis 31.01.2027, danach 12 %), + Einkommensbonus 40 / 30 / 10 % (bis 30.000 / 40.000 / 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen). Zusammen bis zu 70 %, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € bis zu 80 %. Höchstens 19.600 € bzw. 22.400 € Zuschuss für die erste Wohneinheit. Den Antrag stellst du selbst vor Baubeginn, die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt ein Energieberater, den wir dir vermitteln. Vorläufig, maßgeblich ist die Zusage der KfW.
☀️ Solar & Speicher: 0 % MwSt.
0 % MwSt.
Auf Anlage, Speicher und Montage auf oder an Wohngebäuden – bis 30 kWp ohne Nachweis. Kein Antrag nötig, wirkt direkt auf der Rechnung. Wallbox und Wärmepumpe: 19 %.
🏦 Finanzierung: KfW 270
Finanzierung über den KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ möglich, auch für Privatpersonen, die einen Teil des Stroms einspeisen. Beantragt wird er über deine Hausbank, vor dem Vorhaben. Konditionen tagesaktuell bei der KfW.
🧾 Steuer: § 35a EStG
20 % der Lohnkosten für Handwerkerleistungen, höchstens 1.200 € im Jahr – nicht für Maßnahmen, die schon gefördert werden.
So viel kann die Wärmepumpen-Förderung ausmachen
Beispiel für ein selbst genutztes Einfamilienhaus, in dem eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe getauscht wird (Antrag bis 31.01.2027). Grundlage ist unser Einstiegspreis von 24.900 € (vor Förderung) – er liegt unter der Grenze von 28.000 € förderfähigen Kosten.
| Konstellation | Fördersatz | Zuschuss | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 7.470 € | 17.430 € |
| + Klimageschwindigkeitsbonus | 46 % | 11.454 € | 13.446 € |
| + Einkommensbonus 10 % (Einkommen bis 50.000 €) | 56 % | 13.944 € | 10.956 € |
| + Einkommensbonus 30 % (bis 40.000 €), gedeckelt | 70 % | 17.430 € | 7.470 € |
| + Einkommensbonus 40 % (bis 30.000 €), gedeckelt | 80 % | 19.920 € | 4.980 € |
Einkommen meint das zu versteuernde Haushaltseinkommen (Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag). Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen. Den Effizienzbonus gibt es seit 21.07.2026 nicht mehr. Welche Boni bei dir zutreffen, prüft die KfW im Antrag. Die Zahlen sind eine Rechnung zur Orientierung, keine Zusage. Vorläufig, maßgeblich ist die Zusage der KfW.
Heizungsgesetz & Heizungstausch
Seit dem 29.07.2026 heißt das frühere Gebäudeenergiegesetz (GEG) Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die 65-%-Regel für neue Heizungen, die Beratungspflicht und die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Kessel sind weggefallen – du kannst deine Heizung wieder frei wählen. Die kommunale Wärmeplanung läuft weiter, löst aber keine Heizungspflicht mehr aus.
Wer nach dem 29.07.2026 eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung in ein bestehendes Haus einbaut, muss aber ab 2029 steigende Anteile Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff nutzen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040 (§ 43 GModG). Das dürfte die Betriebskosten erhöhen. Für eine Wärmepumpe gilt das nicht.
Einspeisevergütung, EEG 2027 & Solarpflicht
Einspeisevergütung heute: Wer seine Solaranlage bis 31.12.2026 in Betrieb nimmt, bekommt 20 Jahre lang (plus das Inbetriebnahmejahr) einen festen Satz: 7,70 ct/kWh bis 10 kWp bei Teileinspeisung, 6,66 ct bis 40 kWp, 5,44 ct bis 100 kWp. Die Sätze bleiben bis Jahresende gleich.
EEG 2027 (noch nicht beschlossen): Nach dem Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/7867, erste Lesung am 24.09.2026, Anhörung am 05.10.2026, Termin der Schlussabstimmung noch offen) soll es für Anlagen ab 01.01.2027 keine feste Vergütung mehr geben, sondern nur eine befristete Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für höchstens 36 Monate (2027 nur unter 50 kW). Die EU-Kommission muss noch zustimmen, Änderungen sind möglich. Alle Details: EEG 2027.
Land und Kommune: In Niedersachsen und NRW gibt es derzeit kein Landesprogramm für private Solaranlagen, Speicher oder Wallboxen. Kommunale Programme ändern sich häufig – frag bei deiner Stadt oder Gemeinde nach.
Solarpflicht: In Niedersachsen gilt seit 01.01.2025 eine Solarpflicht bei Neubau und umfassender Dachsanierung (§ 32a NBauO, Dach ab 50 m², mindestens 50 % belegen). In NRW gilt sie seit 01.01.2026 auch bei vollständiger Dachsanierung (§ 42a BauO NRW).
Programme im Vergleich
| Programm | Höhe | Für | Antrag |
|---|---|---|---|
| KfW 458 (Heizungsförderung) | bis zu 70 %, bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 € bis zu 80 %, max. 19.600 € bzw. 22.400 € | Wärmepumpe im bestehenden Wohnhaus (nicht Neubau) | vor Beginn, durch dich in „Meine KfW“ |
| KfW 270 (Erneuerbare Energien) | Kredit, Konditionen tagesaktuell bei der KfW | Solar, Speicher | über die Hausbank |
| EEG-Einspeisevergütung | 7,70 ct/kWh bis 10 kWp, 20 Jahre | Solar (Inbetriebnahme bis 31.12.2026) | kein Antrag, Anmeldung + Marktstammdatenregister |
| 0 % MwSt. | Nullsteuersatz | Solar, Speicher | kein Antrag |
| § 35a EStG | 20 % der Lohnkosten, max. 1.200 €/Jahr | Handwerkerleistungen | Steuererklärung |
| § 7g EStG | Investitionsabzugsbetrag bis 50 % | Gewerbe, Selbstständige | Steuererklärung |
| Kommunale Programme | unterschiedlich | je nach Programm | bei Kommune oder Stadtwerk (kein Landesprogramm in Niedersachsen/NRW) |
Was du zur Förderung wissen solltest
Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe 2026?
Über das KfW-Programm 458 gibt es 30 % Grundförderung, dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (selbstnutzende Eigentümer beim Tausch einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung; bei Antrag bis 31.01.2027, danach 12 %) und einen Einkommensbonus von 40 %, 30 % oder 10 % (zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 €). Zusammen gibt es bis zu 70 %, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € bis zu 80 %. Förderfähig sind bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit, der Zuschuss liegt also bei höchstens 19.600 € bzw. 22.400 €. Den Effizienzbonus gibt es seit 21.07.2026 nicht mehr. Laut Förderrichtlinie soll die Grundförderung im Laufe des 1. Quartals 2027 auf 15 % sinken (weitere 15 Prozentpunkte nur bei Ursprung in der EU); einen Termin hat die KfW noch nicht veröffentlicht. Der Zuschuss gilt nur für bestehende Wohnhäuser. Den Antrag stellst du selbst vor Baubeginn, die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt ein Energieberater, den wir dir vermitteln. Vorläufig, maßgeblich ist die Zusage der KfW.
Wer stellt den Antrag?
Du selbst, als Eigentümer, im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ – eine Vertretung ist nicht möglich. Wir stellen keine Förderanträge für dich. Die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt ein Energieberater. Einen Energieberater vermitteln wir dir: Unser Partner rechnet direkt mit dir ab, für ein Einfamilienhaus zuletzt rund 350 € inklusive Bestätigung zum Antrag und nach Durchführung (Stand 10/2026). Diese Kosten kann die KfW mitfördern. Wir liefern dir aber die technischen Angaben und Unterlagen zu der Anlage, die wir anbieten.
Muss der Antrag vor dem Auftrag gestellt werden?
Beim KfW-Zuschuss 458 muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Einen Liefer- oder Leistungsvertrag darfst du vorher nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung (Förderzusage) und mit voraussichtlichem Umsetzungsdatum schließen. Die 0 % MwSt. auf Solaranlagen brauchen keinen Antrag.
Gibt es Förderung für Solaranlagen?
Einen Bundeszuschuss für private Solaranlagen, Speicher oder Wallboxen gibt es derzeit nicht. Der wichtigste Vorteil ist der Nullsteuersatz: 0 % MwSt. auf Anlage und Speicher (auf oder an Wohngebäuden, bis 30 kWp ohne Nachweis). Dazu kommt bei Inbetriebnahme bis 31.12.2026 die feste Einspeisevergütung für 20 Jahre. Finanzierung über den KfW-Kredit 270 möglich (über die Hausbank), Konditionen tagesaktuell bei der KfW. Ein Landesprogramm gibt es in Niedersachsen und NRW derzeit nicht; kommunale Programme ändern sich häufig.
Welche Förderungen sind kombinierbar?
0 % MwSt. auf die Solaranlage und der KfW-Zuschuss für die Wärmepumpe schließen sich nicht aus. Für dieselbe Maßnahme kannst du aber nicht gleichzeitig BEG-Zuschuss und Steuerermäßigung (§ 35c bzw. § 35a EStG) nutzen.
Wer zahlt was – BAFA oder KfW?
Den Zuschuss für Wärmepumpen zahlt seit 2024 die KfW (Programm 458). Das BAFA fördert unter anderem die Energieberatung (individueller Sanierungsfahrplan) und Maßnahmen an der Gebäudehülle.
Was gilt für Gewerbe und Selbstständige?
Unternehmen können die Investition abschreiben, unter Voraussetzungen den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG (bis zu 50 % der geplanten Kosten vorab) und eine Sonderabschreibung nutzen. Das klärst du bitte mit deiner Steuerberatung. Mehr dazu auf der Seite Gewerbe-Solar.
Was kostet bei euch die Förderberatung?
Wir verkaufen keine Förderberatung. Im Beratungsgespräch zu deiner Anlage sagen wir dir ehrlich, welche Programme in Frage kommen – ohne Aufpreis. Einen Energieberater vermitteln wir dir: Unser Partner rechnet direkt mit dir ab, für ein Einfamilienhaus zuletzt rund 350 € inklusive Bestätigung zum Antrag und nach Durchführung (Stand 10/2026). Diese Kosten kann die KfW mitfördern.
Gibt es die Förderung auch für einen Neubau?
Nein. Der Heizungs-Zuschuss KfW 458 gilt nur für bestehende Wohnhäuser. Für Neubauten gibt es andere KfW-Programme (meist Kredite) – die passende Förderung klärst du am besten mit deinem Energieberater oder direkt bei der KfW.
Solaranlage anfragen
Schreib uns kurz, was du vorhast. Telefon oder E-Mail genügt. Unverbindlich: Vorher zahlst und unterschreibst du nichts.
Gut zu wissen: Geht deine Anlage bis 31.12.2026 in Betrieb, gilt die heutige Einspeisevergütung 20 Jahre lang. Für neue Anlagen ab 2027 sieht der Regierungsentwurf stattdessen eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für höchstens 36 Monate vor (Stand 10/2026, noch nicht beschlossen).
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Erst das Angebot, dann der Antrag – eingebaut wird nach der Zusage.
Du bekommst von uns ein Festpreis-Angebot mit allen technischen Angaben, die du für deinen Antrag brauchst. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden – wenn gerade viel los ist, kann es auch einmal etwas länger dauern.