EEG 2026: Was sich für Solar‑Eigentümer ändert

Von Autark Innovations · 22.05.2026 · 10 Min Lesezeit

Das EEG 2026 bringt für private Solaranlagen-Besitzer eine Reihe konkreter Änderungen. Wir zeigen Dir, was 2026 gilt, welche Vergütungssätze aktuell sind, welche Pflichten neu hinzukommen — und wie Du das Maximum aus Deiner Anlage holst.

1. Einspeisevergütung 2026 — die aktuellen Sätze

Die Einspeisevergütung wird zwei Mal jährlich an die Markt­entwicklung angepasst. Für Anlagen, die im Jahr 2026 in Betrieb gehen, gelten folgende Sätze über die 20-jährige Förderperiode:

AnlagengrößeVolleinspeisungÜberschusseinspeisung
bis 10 kWp12,9 ct/kWh7,78 ct/kWh
10–40 kWp10,8 ct/kWh6,73 ct/kWh
40–100 kWp10,8 ct/kWh5,50 ct/kWh

Die Volleinspeisung lohnt sich für Dächer ohne nennens­werten Eigen­verbrauch oder bei großen Anlagen, bei denen weit mehr Strom produziert wird, als das Haus nutzen kann. Die Überschuss­ein­speisung ist der Standard: Du nutzt den Solarstrom zuerst selbst, was übrig bleibt, geht ins Netz und wird vergütet.

Wichtig: Die Vergütung gilt für den Tag der Inbetrieb­nahme — danach 20 Jahre lang konstant. Wer 2026 baut, bekommt also 2046 noch dieselben 7,78 ct/kWh. Das ist trotz sinkender Sätze ein erheblicher Wert.

2. 0% MwSt. bleibt 2026 voll aktiv (UStG §12 Abs. 3)

Die wichtigste Nachricht für Käufer: Die 2023 eingeführte Mehrwert­steuer­befreiung für Photovoltaikanlagen läuft unverändert weiter. Es ist kein Auslaufdatum vorgesehen. Konkret heißt das:

  • 0% MwSt. auf alle PV-Module, Wechselrichter und Befestigungs­materialien
  • 0% MwSt. auf Batterie­speicher bis 30 kWh nutzbarer Kapazität
  • 0% MwSt. auf die komplette Montage und Inbetriebnahme
  • Voraussetzung: Privatperson, kein Gewerbe, Anlage auf/an Wohngebäude

Bei einer 8-kWp-Anlage mit 10-kWh-Speicher sparst Du dadurch je nach Konfiguration 3.000 bis 4.500 €. Details findest Du in unserem Detail­ratgeber 0% MwSt. Solar 2026.

3. KWK & Direktvermarktungs-Schwelle 2026

Ab 2026 sinkt die Pflichtschwelle für die Direktvermarktung weiter. Anlagen ab 25 kWp müssen ihren Strom verpflichtend über einen Direktvermarkter ans Netz bringen — die feste EEG-Vergütung gibt es nur noch für kleinere Anlagen oder freiwillig in der Restgrößen­vermarktung.

Für private Anlagen unter 25 kWp ändert sich praktisch nichts. Wer ein größeres Dach hat (z. B. Landwirt­schaft, Gewerbe, Mehrfamilien­haus), sollte sich frühzeitig mit Direkt­ver­marktungs­anbietern in Verbindung setzen — die Spotmarkt-Erlöse 2025 lagen im Durchschnitt deutlich über der festen EEG-Vergütung.

Auch KWK-Anlagen (Blockheizkraftwerke) erhalten 2026 weiter Zuschläge nach KWKG, der KWK-Zuschlag für neue Anlagen bis 50 kW liegt 2026 bei 8,00 ct/kWh für Volleinspeisung.

4. Smart-Meter-Pflicht 2026 vollintegriert

Was 2025 begann, ist 2026 Standard: Für alle PV-Anlagen über 7 kWp ist ein intelligentes Messsystem (Smart-Meter-Gateway) Pflicht. Der Roll-out durch die grund­zuständigen Messstellen­betreiber läuft seit 2025 verbindlich.

Was bedeutet das praktisch?

  • Einbau: wird vom Messstellen­betreiber organisiert — Du musst nichts selbst tun
  • Kosten: jährliche Pauschale je nach Verbrauchsklasse, meist 20–60 € pro Jahr
  • Vorteil: 15-Minuten-Werte ermöglichen dynamische Strom­tarife und präzise Eigen­verbrauchs­optimierung
  • Pflicht zur Steuerbarkeit: Wallbox und Wärmepumpe müssen ab 14 kW dimmbar sein (§14a EnWG)

Wer eine neue Anlage 2026 plant, sollte den Smart-Meter-Einbau direkt in der Anmeldung beim Netzbetreiber miteinplanen — sonst gibt es Verzögerungen bei der Inbetriebnahme.

5. Was Du jetzt tun solltest

Drei konkrete Schritte, mit denen Du Dir die EEG-2026-Konditionen sicherst:

  1. Festpreis-Angebot einholen — solange Modul- und Wechselrichter-Preise auf Tiefstand sind, sind 8-kWp-Komplett­anlagen mit Speicher schon ab ca. 14.900 € realisierbar (inkl. 0% MwSt., Montage, Anmeldung).
  2. Netzanschluss früh anfragen — die Bearbeitungs­zeiten beim Netz­betreiber liegen aktuell bei 4–12 Wochen. Wer im Frühsommer baut, sollte spätestens jetzt anmelden.
  3. KfW-Förderung prüfen — für Wärmepumpe + PV gibt es 2026 weiterhin attraktive Zuschuss­kombinationen über BAFA und KfW.

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6. Häufige Fragen (FAQ)

Wann tritt das EEG 2026 in Kraft?

Die Änderungen gelten ab 1. Januar 2026 für alle Neuanlagen. Bestandsanlagen behalten ihre ursprüngliche Vergütung über die volle 20-jährige Förderdauer.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Bis 10 kWp: 12,9 ct/kWh (Voll), 7,78 ct/kWh (Überschuss). 10–40 kWp: 10,8 ct/kWh (Voll), 6,73 ct/kWh (Überschuss). Festgeschrieben über 20 Jahre.

Bleibt die 0% MwSt-Regelung 2026 bestehen?

Ja. Die 0% Mehrwertsteuer nach §12 Abs. 3 UStG gilt unbefristet. Es ist kein Auslauf-Datum geplant.

Ab wann ist ein Smart-Meter Pflicht?

Seit 2025 verbindlich für PV-Anlagen über 7 kWp. 2026 ist die Pflicht vollständig integriert — auch bei Neuanlagen.

Lohnt sich PV 2026 noch?

Ja. Die Kombination aus 0% MwSt, niedrigen Modulpreisen und steigenden Strompreisen sorgt für Amortisationszeiten von 8–11 Jahren — auch ohne Speicher.

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