Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 die EEG-Novelle 2027 beschlossen: Für PV-Neuanlagen entfällt die über 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung. Wir erklären sachlich, was der Entwurf vorsieht, welche Fristen gelten — und warum Anlagen auf Eigenverbrauch ausgelegt sein sollten.
Inhaltsverzeichnis
1. Was der Entwurf vorsieht — Überblick
Die Novelle stellt das Fördersystem für neue Photovoltaik-Anlagen grundlegend um. Die wichtigsten Punkte im direkten Vergleich:
Die Richtung des Entwurfs ist eindeutig: Der Staat will neue Anlagen weg von der ungesteuerten Einspeisung und hin zum Eigenverbrauch mit Speicher drängen. Genau so plant Autark Innovations von Anfang an.
2. Stichtag 31.12.2026: Wer jetzt baut, sichert 20 Jahre alte Konditionen
Der Entwurf enthält einen klaren Bestandsschutz: Für Strom aus Anlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb genommen wurden, bleibt das bisherige Recht anwendbar (§ 100 Abs. 1 EEG 2027). Konkret heißt das:
- Deine Vergütungssätze bei Inbetriebnahme gelten 20 Jahre + Rest des Inbetriebnahmejahres — eine Anlage aus 2026 erhält ihre Konditionen also bis mindestens Ende 2046.
- Maßgeblich ist die Inbetriebnahme, nicht der Vertragsabschluss und nicht das Bestelldatum. Sie gilt als erfolgt, wenn die Anlage Strom erzeugen kann und die Anmeldung beim Netzbetreiber sowie die Marktstammdatenregister-Registrierung vorliegen.
- Plane Vorlauf ein: Die Netzanschluss-Anmeldung beim Netzbetreiber dauert erfahrungsgemäß 4–12 Wochen, dazu kommen Montage- und Elektrotermine. Wer den Stichtag sicher schaffen will, sollte die Planung jetzt starten.
Kein Grund zur Panik — aber ein sachliches Argument gegen langes Warten: Jeder Monat Verzögerung kostet Vergütung (die Degression senkt die Sätze halbjährlich um weitere 1 %) und entgangene Stromkostenersparnis.
3. Übergangszahlung & Direktvermarktungsbonus — das neue System ab 2027
Für Anlagen ab 2027 ersetzt der Entwurf die Festvergütung durch ein zweistufiges Modell:
- Befristete Übergangszahlung: Der anzulegende Wert wird auf einheitlich 6,2 ct/kWh festgelegt; abzüglich 1 ct/kWh ergibt das rechnerisch 5,2 ct/kWh. Gezahlt wird sie maximal 36 Monate. Der Zugang ist gestaffelt: 2027 für Anlagen unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029/2030 nur noch unter 7 kW. Ab 2031 entfällt der Anspruch ganz.
- Direktvermarktungsbonus: Wer in die sonstige Direktvermarktung wechselt, erhält für Anlagen unter 25 kW zusätzlich 1,5 ct/kWh für bis zu 48 Monate. Danach hängt der Erlös komplett am Börsenstrompreis.
Praktisch bedeutet das: Die Einspeisung wird vom verlässlichen Einkommen zum Restwert. Wer mittags bei negativen Börsenpreisen einspeist, bekommt in solchen Viertelstunden ohnehin nichts (Solarspitzengesetz, seit 25.02.2025 in Kraft). Der Speicher wird dadurch vom Zubehör zum Wirtschaftlichkeits-Modul: Mittags laden, abends verbrauchen oder zu guten Preisen einspeisen.
4. 50-%-Einspeiselimit & Smart Meter ab 2 kW
- Dauerhafte 50-%-Kappung: Neue Gebäudeanlagen unter 100 kW dürfen am Netzverknüpfungspunkt nur noch maximal die Hälfte ihrer installierten Leistung einspeisen — unabhängig davon, ob ein Smart Meter verbaut ist. Ohne Speicher geht die abgeregelte Mittagsspitze verloren. Ausnahme: Anlagen mit Nulleinspeisung sind von Kappung und Steuerungstechnik-Pflicht ausgenommen.
- Smart-Meter-Rollout ab > 2 kW: Die Pflichtschwelle für intelligente Messsysteme sinkt von 7 kW auf über 2 kW. Die Entwurfsbegründung veranschlagt rund 50 € pro Jahr für Messsystem und Steuerungstechnik.
Beides läuft auf dasselbe hinaus: Große Anlage ohne Speicher wird ab 2027 unattraktiv. Die sinnvolle Auslegung dreht sich um — nicht „so groß wie das Dach hergibt", sondern „so groß wie Dein Verbrauch plus Reserve".
5. Warum Eigenverbrauch die Vergütung ersetzt
Der eigentliche Werttreiber war schon 2026 nicht mehr die Einspeisung. Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom spart den vollen Netzstrompreis von rund 37 ct/kWh — eine eingespeiste bringt aktuell 7,70 ct/kWh. Eigenverbrauch ist also fast fünfmal so wertvoll.
Selbst im Extremfall — Einspeisevergütung von 0 ct — amortisiert sich eine gut ausgelegte Anlage mit Speicher in rund 8–10 Jahren. Wer 60–80 % seines Solarstroms selbst nutzt, für den ist die Vergütungsdebatte in Berlin fast egal. Genau diese Unabhängigkeit ist unser Markenkern: Autarkie statt Abhängigkeit von Gesetzesänderungen.
6. Was Du jetzt tun solltest
- 2026-Konditionen sichern: Wer bis zum 31.12.2026 in Betrieb geht, bekommt die feste Vergütung für 20 Jahre. Unser Festpreis-Angebot (8-kWp-Komplettanlage mit Speicher ab ca. 14.900 € inkl. 0 % MwSt., Montage und Anmeldung) ist der schnellste Weg.
- Anlage auf Eigenverbrauch auslegen: Speicher einplanen, Wärmepumpe und Wallbox mitdenken — das macht Dich unabhängig davon, wie der Bundestag die Novelle final beschließt.
- Kostenlos durchrechnen lassen: In unserer App planst Du Dein Dach in 3D, siehst Ersparnis und Amortisation — in 2 Minuten, KI-gestützt. Jetzt auch im Google Play Store, iOS folgt in Kürze.
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App-Anfrage starten7. Häufige Fragen zur EEG-Novelle 2027
Wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?
Das Bundeskabinett hat am 29.07.2026 den entsprechenden Regierungsentwurf beschlossen: Für Neuanlagen ab dem 01.01.2027 entfällt die feste Vergütung, ersetzt durch eine 36-monatige Übergangszahlung (rechnerisch 5,2 ct/kWh) plus Direktvermarktungsbonus. Der Bundestag berät ab September 2026 — Gesetz ist es noch nicht. Bestandsanlagen behalten ihre Konditionen.
Was passiert, wenn meine Anlage noch 2026 ans Netz geht?
Du sicherst Dir die aktuellen Vergütungssätze für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr — der Entwurf sieht ausdrücklichen Bestandsschutz vor (§ 100 EEG 2027). Entscheidend ist die Inbetriebnahme bis zum 31.12.2026, nicht das Vertragsdatum.
Wie hoch ist die Übergangszahlung ab 2027?
Rechnerisch 5,2 ct/kWh (anzulegender Wert 6,2 ct minus 1 ct), maximal 36 Monate. Zugang gestaffelt: 2027 unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029/2030 unter 7 kW, danach kein Anspruch mehr.
Dürfen neue Anlagen wirklich nur noch 50 % einspeisen?
Ja, so steht es im Entwurf: neue Gebäudeanlagen unter 100 kW dauerhaft max. 50 % der installierten Leistung am Netzanschlusspunkt. Ausgenommen: Nulleinspeisung und Steckersolargeräte. Mit Speicher bleibt die Mittagsspitze nutzbar.
Lohnt sich Photovoltaik ab 2027 noch?
Ja. Der Wert liegt im Eigenverbrauch: 37 ct/kWh Netzstrompreis gegenüber 7,70 ct Einspeisevergütung. Mit Speicher, Wärmepumpe und Wallbox erreichst Du 60–80 % Eigenverbrauch — dann ist die Vergütungsfrage fast egal.
Was gilt bei negativen Börsenstrompreisen?
Seit dem Solarspitzengesetz (25.02.2025) entfällt für Neuanlagen mit Smart Meter die Vergütung ab der ersten Viertelstunde mit negativem Preis; entgangene Beträge werden nach 20 Jahren nachgeholt (§ 51a EEG). Speicher federn solche Phasen ab.
Einspeisevergütung 2026 — alle aktuellen Sätze
Die noch geltenden Vergütungsmodelle im Detail: Teileinspeisung, Volleinspeisung, Direktvermarktung & Marktprämie.
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