
EEG 2027: Feste Einspeisevergütung soll entfallen — was jetzt gilt.
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Entwurf der EEG-Novelle beschlossen: Für PV-Anlagen, die ab 2027 in Betrieb gehen, soll die über 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung entfallen. Wir erklären sachlich, was der Entwurf vorsieht, welche Fristen gelten — und warum Anlagen auf Eigenverbrauch ausgelegt sein sollten.
1. Was der Entwurf vorsieht
Inhaltsverzeichnis
Die Novelle stellt das Fördersystem für neue Photovoltaik-Anlagen grundlegend um. Die wichtigsten Punkte im direkten Vergleich:
| Thema | Bisher (Inbetriebnahme bis 31.12.2026) | Entwurf ab 2027 |
|---|---|---|
| Einspeisevergütung | Fester Satz, 20 Jahre garantiert (seit 01.08.2026: 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung bis 10 kWp) | Entfällt. Stattdessen befristete Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für höchstens 36 Monate – 2027 nur für Anlagen unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029/2030 unter 7 kW; ab 01.08.2027 sinkt der Wert alle sechs Monate um 1 %. Danach: Direktvermarktung zum Marktpreis (unter 25 kW plus 1,5 ct/kWh Bonus für bis zu 48 Monate), unentgeltliche Abgabe an den Netzbetreiber (0 ct) oder Nulleinspeisung |
| Volleinspeisungs-Bonus | Höherer Satz (seit 01.08.2026: 12,22 ct/kWh bis 10 kWp) | Ersatzlos gestrichen |
| Einspeisegrenze | 60 % der installierten Leistung für Anlagen ab dem 25.02.2025, bis Smart Meter und Steuerbox eingebaut sind und die Steuerung einmal erfolgreich getestet wurde (§ 9 Abs. 2 EEG) | Dauerhaft max. 50 % der installierten Leistung (Gebäudeanlagen < 100 kW); Nulleinspeisung privilegiert |
| Smart-Meter-Pflicht | Ab Anlagengröße > 7 kW | Schwelle sinkt auf über 2 kW. Die Entwurfsbegründung rechnet mit bis zu 50 € pro Jahr für das Messsystem und zusätzlich bis zu 50 € pro Jahr für die Steuerbox, also mit bis zu rund 100 € im Jahr |
| Bestandsschutz | — | Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026 behalten ihr bisheriges Recht (EEG 2023, 20 Jahre) |
Die Richtung des Entwurfs ist eindeutig: Der Staat will neue Anlagen weg von der ungesteuerten Einspeisung und hin zum Eigenverbrauch mit Speicher drängen. Genau so plant Autark Innovations von Anfang an.
2. Stichtag 31.12.2026: Wer jetzt baut, sichert 20 Jahre
Der Entwurf enthält einen klaren Bestandsschutz: Für Strom aus Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb genommen werden, bleibt das bisherige Recht (EEG 2023) anwendbar. Konkret heißt das:
- Deine Vergütungssätze bei Inbetriebnahme gelten 20 Jahre + Rest des Inbetriebnahmejahres — eine Anlage aus 2026 erhält ihre Konditionen also bis mindestens Ende 2046.
- Maßgeblich ist die Inbetriebnahme, nicht der Vertragsabschluss und nicht das Bestelldatum. Als in Betrieb genommen gilt deine Anlage, wenn sie fest am endgültigen Ort montiert ist, dauerhaft mit dem Wechselrichter verbunden ist und zum ersten Mal Strom erzeugt (§ 3 Nr. 30 EEG). Die Anmeldung beim Netzbetreiber und den Eintrag ins Marktstammdatenregister musst du trotzdem erledigen, damit die Vergütung fließt. Sie gehören aber nicht zur Inbetriebnahme.
- Plane Vorlauf ein: Material, Montage- und Elektrotermine sind zum Jahresende knapp. Ehrlich gesagt: Niemand kann garantieren, dass jeder Termin 2026 noch klappt. Wer den Stichtag schaffen will, sollte die Planung jetzt starten.
Kein Grund zur Panik — aber ein sachliches Argument gegen langes Warten: Bis zum 31.12.2026 bleiben die Sätze gleich (7,70 ct/kWh bis 10 kWp). Der nächste Schritt ist keine kleine Absenkung, sondern der geplante Systemwechsel am 01.01.2027. Deshalb zählt vor allem, dass deine Anlage noch 2026 in Betrieb geht. Dazu kommt die Stromkostenersparnis, die dir jeder Monat Warten kostet.
3. Übergangszahlung & Direktvermarktungsbonus
Für Anlagen ab 2027 ersetzt der Entwurf die Festvergütung durch ein zweistufiges Modell:
- Befristete Übergangszahlung: Der anzulegende Wert wird auf einheitlich 6,2 ct/kWh festgelegt; abzüglich 1 ct/kWh ergibt das rechnerisch 5,2 ct/kWh. Gezahlt wird sie maximal 36 Monate. Der Zugang ist gestaffelt: 2027 für Anlagen unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029/2030 nur noch unter 7 kW. Ab 01.08.2027 sinkt der Wert alle sechs Monate um 1 %. Für spätere Inbetriebnahmejahre sieht der Entwurf keine Übergangszahlung mehr vor. Eine Marktprämie gibt es nur noch ab 25 kW, der Volleinspeisebonus entfällt.
- Danach drei Wege: Direktvermarktung zum Marktpreis – für Anlagen unter 25 kW mit einem Bonus von 1,5 ct/kWh für bis zu 48 Monate –, unentgeltliche Abgabe an den Netzbetreiber (0 ct) oder Nulleinspeisung.
Praktisch bedeutet das: Die Einspeisung wird vom verlässlichen Einkommen zum Restwert. Bei negativen Börsenpreisen soll es auch nach dem Entwurf keine Zahlung geben. Der Speicher wird dadurch vom Zubehör zum Wirtschaftlichkeits-Modul: Mittags laden, abends verbrauchen.
4. 50-%-Einspeiselimit & Smart Meter ab 2 kW
- Dauerhafte 50-%-Kappung: Neue Gebäudeanlagen unter 100 kW dürfen am Netzverknüpfungspunkt nur noch maximal die Hälfte ihrer installierten Leistung einspeisen — unabhängig davon, ob ein Smart Meter verbaut ist. Ohne Speicher geht die abgeregelte Mittagsspitze verloren. Anlagen mit Nulleinspeisung speisen ohnehin nichts ein. Ob die 50-%-Grenze so kommt, ist offen – ihre Streichung wird im Verfahren gefordert.
- Smart-Meter-Rollout ab > 2 kW: Die Pflichtschwelle für intelligente Messsysteme sinkt von über 7 kW auf über 2 kW. Die Entwurfsbegründung rechnet mit bis zu 50 € pro Jahr für das Messsystem und zusätzlich bis zu 50 € pro Jahr für die Steuerbox, also mit bis zu rund 100 € im Jahr.
Beides läuft auf dasselbe hinaus: Große Anlage ohne Speicher wird ab 2027 unattraktiv. Die sinnvolle Auslegung dreht sich um — nicht „so groß wie das Dach hergibt", sondern „so groß wie dein Verbrauch plus Reserve".
5. Warum Eigenverbrauch die Vergütung ersetzt
Der eigentliche Werttreiber war schon 2026 nicht mehr die Einspeisung. Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom spart den vollen Netzstrompreis von rund 37 ct/kWh (BDEW, Haushaltsstrom 2026) — eine eingespeiste bringt aktuell 7,70 ct/kWh. Eigenverbrauch ist also fast fünfmal so wertvoll.
| Szenario | Eigenverbrauchsquote | Effektiver Wert pro kWh (Richtwert) |
|---|---|---|
| Ohne Speicher, typisch | ca. 30 % | ca. 16,5 ct |
| Mit Batteriespeicher | ca. 60 % | ca. 25 ct |
| Speicher + Wärmepumpe + Wallbox | ca. 75–80 % | ca. 30 ct |
Die Richtwerte in der Tabelle sind einfach gerechnet: Eigenverbrauchsanteil × 37 ct plus Einspeiseanteil × 7,70 ct. Selbst bei 0 ct Einspeisevergütung trägt vor allem der Eigenverbrauch die Wirtschaftlichkeit – wie schnell sich deine Anlage rechnet, zeigt dir der Planer in der App für dein Dach. Wer 60–80 % seines Solarstroms selbst nutzt, für den ist die Vergütungsdebatte in Berlin fast egal. Genau diese Unabhängigkeit ist unser Markenkern: Autarkie statt Abhängigkeit von Gesetzesänderungen.
6. Was du jetzt tun solltest
Noch 2026 planen
Wer bis zum 31.12.2026 in Betrieb geht, bekommt die feste Vergütung für 20 Jahre. Unser Einstieg: Solaranlage 8 kWp ab 16.400 € (0 % MwSt.) als Festpreis im Vertrag. Welcher Speicher zu deinem Wechselrichter passt und was er kostet, rechnet dir der Planer in der App genau aus.
Anlage auf Eigenverbrauch auslegen
Speicher einplanen, Wärmepumpe und Wallbox mitdenken — das macht dich unabhängig davon, wie der Bundestag die Novelle final beschließt.
Kostenlos durchrechnen
In unserer App „Autark Hausplaner“ planst du dein Dach in 3D und siehst Ersparnis und Amortisation. Kostenlos im App Store und bei Google Play.
Einspeisevergütung 2026 — alle aktuellen Sätze
Die noch geltenden Vergütungsmodelle im Detail: Teileinspeisung, Volleinspeisung, Direktvermarktung & Marktprämie.
7. FAQ zur EEG-Novelle 2027
Wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?
Das ist geplant, aber noch nicht beschlossen. Nach dem Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/7867) soll es für Anlagen, die ab 01.01.2027 in Betrieb gehen, keine feste Vergütung mehr geben, sondern eine befristete Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für höchstens 36 Monate (2027 nur unter 50 kW), danach Direktvermarktung. Der Bundestag hat den Entwurf am 24.09.2026 in erster Lesung beraten, ein Termin für die Schlussabstimmung steht noch nicht fest (Stand 18.10.2026); danach muss noch die EU-Kommission zustimmen. Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026 behalten ihre Konditionen.
Was passiert, wenn meine Anlage noch 2026 ans Netz geht?
Du sicherst dir die aktuellen Vergütungssätze (7,70 ct/kWh bis 10 kWp) für 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr — der Entwurf sieht ausdrücklich Bestandsschutz vor. Entscheidend ist die Inbetriebnahme bis zum 31.12.2026, nicht das Vertragsdatum.
Wie hoch ist die Übergangszahlung ab 2027?
Laut Entwurf 5,2 ct/kWh (anzulegender Wert 6,2 ct minus 1 ct), höchstens 36 Monate. Zugang gestaffelt: 2027 unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029/2030 unter 7 kW. Ab 01.08.2027 sinkt der Wert alle sechs Monate um 1 %.
Dürfen neue Anlagen wirklich nur noch 50 % einspeisen?
So steht es im Entwurf: neue Dachanlagen unter 100 kW dürfen dauerhaft höchstens 50 % ihrer installierten Leistung einspeisen – auch mit Smart Meter. Die Streichung dieser Grenze wird im Verfahren gefordert, Änderungen sind möglich. Mit Speicher bleibt die Mittagsspitze nutzbar.
Lohnt sich Photovoltaik ab 2027 noch?
Ja. Der Wert liegt im Eigenverbrauch: rund 37 ct/kWh Netzstrompreis gegenüber 7,70 ct Einspeisevergütung heute. Mit Speicher, Wärmepumpe und Wallbox sind 60–80 % Eigenverbrauch möglich — dann ist die Vergütungsfrage fast egal.
Was gilt bei negativen Börsenstrompreisen?
Für Anlagen, die seit dem 25.02.2025 in Betrieb gehen, gibt es bei negativen Börsenpreisen keine Vergütung (§ 51 EEG). Anlagen unter 100 kW sind ausgenommen, bis das Jahr endet, in dem der Smart Meter eingebaut wird. Als Ausgleich verlängert sich der 20-jährige Vergütungszeitraum um diese Zeiten; bei Solaranlagen wird dafür mit dem Faktor 0,5 umgerechnet (§ 51a EEG). Ein Speicher hilft dir, solche Stunden zu überbrücken.
Noch 2026 ans Netz — Festpreis sichern.
Kostenlose Erstkalkulation: dein Dach, deine Ersparnis, deine Amortisation. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden – wenn gerade viel los ist, kann es auch einmal etwas länger dauern.