Vorsteuerabzug 19 %
Als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen ziehen Sie die Mehrwertsteuer aus der PV-Investition direkt von Ihrer Umsatzsteuer-Schuld ab. Bei einer 100-kWp-Anlage zu 110.000 € netto sind das rund 20.900 € Liquiditäts-Rückfluss in den ersten 1-2 Monaten nach Inbetriebnahme.
Voraussetzung: Regelbesteuerung, nicht Kleinunternehmer-Regelung §19 UStG.