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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 24. Oktober 2026 (2. Fassung)

Für Verträge, die vor dem 24.10.2026 geschlossen wurden, gilt die Fassung vom Mai 2026.
Fassung Mai 2026 ansehen · 1. Fassung vom 24.10.2026 ansehen

ImpressumDatenschutzAGBWiderruf

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Autark Innovations, Inhaberin Sophie Blaser, Hauptstraße 25 & 27a, 31812 Bad Pyrmont (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand und Leistungserbringung

Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich erneuerbarer Energien, insbesondere:

  • Planung und Installation von Photovoltaikanlagen
  • Planung und Installation von Wärmepumpen
  • Planung und Installation von Klimaanlagen
  • Fördercheck sowie Vermittlung einer Energieberatung durch zugelassene Partner-Energieberater
  • Bereitstellung digitaler Planungstools (Solar-Planer, Klima-Planer, Wärmepumpen-Planer)

Leistungserbringung: Planung und Bauleitung erfolgen durch Autark Innovations; Montage und Abnahme erfolgen durch Autark Innovations bzw. von uns beauftragte, vertraglich gebundene Fachkräfte, die vollständig in unserer vertraglichen Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber tätig sind. Eine Vermittlung an Drittfirmen ohne unsere Verantwortungsübernahme findet nicht statt.

3. Vertragsschluss

Die Darstellung der Produkte und Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Durch das Absenden einer Anfrage über die Online-Planer oder das Kontaktformular gibt der Auftraggeber ein unverbindliches Angebot ab. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

4. Leistungen und Preise

Die Nutzung der Online-Planungstools ist für Endverbraucher kostenlos (im Rahmen der Nutzungslimits). Alle angezeigten Preise in den Ergebnissen sind Schätzwerte und unverbindlich.

Verbindliche Preise werden erst im individuellen Angebot nach einer Vor-Ort-Begehung oder detaillierten Bedarfsanalyse genannt. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp gilt der Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG (0 % MwSt. auf Lieferung und Installation).

4.1 Leistungsumfang und Zusatzleistungen (Mehraufwand)

Ein vereinbarter Festpreis bezieht sich ausschließlich auf den im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgeführten Leistungsumfang bei üblichen, störungsfreien Installationsbedingungen. Nicht umfasst sind Leistungen, die dort nicht als Position ausgewiesen sind – insbesondere Arbeiten an, Anpassungen oder die Ertüchtigung von Bestandsanlagen (beispielsweise die Integration eines vorhandenen Unterverteilers in den Zählerschrank oder die Erneuerung veralteter Elektroinstallationen) sowie bauseitige Besonderheiten, die erst bei der Ausführung erkennbar werden.

Zusätzliche, im Angebot nicht enthaltene Leistungen bietet der Anbieter dem Auftraggeber vorab schriftlich als Nachtragsangebot an. Sie werden erst nach Zustimmung des Auftraggebers ausgeführt.

Bestandsanlagen oder -installationen, die auf Wunsch des Auftraggebers unverändert bleiben (Bestandsschutz), sind nicht Gegenstand des Auftrags. Der Anbieter schuldet insoweit weder ihre Instandsetzung noch die Herstellung ihrer Normkonformität. Erkennt der Anbieter, dass der Zustand des Bestands die Sicherheit oder Funktion der beauftragten Leistung beeinträchtigen kann, oder hätte er dies bei fachgerechter Prüfung erkennen müssen, weist er den Auftraggeber vor der Ausführung in Textform darauf hin. Hält der Auftraggeber gleichwohl an der unveränderten Übernahme fest, haftet der Anbieter nicht für Mängel der beauftragten Leistung, soweit sie auf dem angezeigten Zustand des Bestands beruhen. Arbeiten, die ohne Ertüchtigung des Bestands nicht nach den anerkannten Regeln der Technik sicher ausgeführt werden können, führt der Anbieter nicht aus. Die Haftung des Anbieters für eigene Pflichtverletzungen, insbesondere für Schäden, die er bei der Ausführung am Bestand verursacht, bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 7. Der Anbieter schuldet ausschließlich die ausdrücklich beauftragten Leistungen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Anzahlung. Mit der Auftragserteilung stellt der Anbieter eine Anzahlung von 40 % des Auftragswertes in Rechnung. Sie ist binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen.

5.2 Schlusszahlung. Die Vergütung bzw. die restliche Vergütung einschließlich freigegebener Zusatzleistungen (Ziffer 4.1) abzüglich geleisteter Zahlungen ist nach Abnahme (§ 640 BGB) binnen 14 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Schlussrechnung zu zahlen. Ist auf den Vertrag Kaufrecht anzuwenden, tritt an die Stelle der Abnahme die vollständige Lieferung und Montage; ist eine Abnahme nach der Beschaffenheit der Leistung ausgeschlossen, tritt an ihre Stelle die Vollendung der Leistung (§ 646 BGB). Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Die Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln, insbesondere seine Leistungsverweigerungsrechte (§ 320, § 641 Abs. 3 BGB), bleiben unberührt.

5.3 Förderung. Ist im Angebot vereinbart, dass der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung einer Förderzusage geschlossen wird (z. B. KfW-Programm 458), wird er erst mit Zugang der Förderzusage beim Auftraggeber wirksam. Der Auftraggeber stellt den Förderantrag unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss, und teilt dem Anbieter Zusage oder Ablehnung unverzüglich in Textform mit. Wird der Antrag endgültig abgelehnt oder liegt die Zusage nicht binnen drei Monaten nach Vertragsschluss vor, wird der Vertrag nicht wirksam, sofern die Parteien diese Frist nicht in Textform verlängern; dem Auftraggeber entstehen aus diesem Vertrag dann keine Kosten. Vor Eintritt der Bedingung wird keine Zahlung fällig und beginnt der Anbieter nicht mit Arbeiten vor Ort. Das voraussichtliche Datum der Umsetzung wird im Angebot angegeben.

5.4 Verzug. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB); weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

5.5 Widerruf. Widerruft ein Verbraucher den Vertrag wirksam (Ziffer 6), erstattet der Anbieter erhaltene Zahlungen einschließlich einer Anzahlung nach Ziffer 6.2.

5.6 Verbraucherbauvertrag. Handelt es sich ausnahmsweise um einen Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB), gilt ergänzend § 650m BGB; insbesondere leistet der Anbieter bei der ersten Abschlagszahlung Sicherheit in Höhe von 5 % der vereinbarten Gesamtvergütung.

5.7 Rangfolge. Enthält das vom Auftraggeber angenommene Angebot abweichende Zahlungsbedingungen, gehen diese vor. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben stets Vorrang (§ 305b BGB).

6. Widerrufsrecht

6.1 Widerrufsrecht

Verbrauchern (§ 13 BGB) steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Frist, Fristbeginn, Ausübung und Folgen des Widerrufs ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die der Anbieter dem Verbraucher vor Vertragsschluss zusammen mit dem Angebot und dem Muster-Widerrufsformular übergibt. Bei Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen geschieht das auf Papier oder, mit Zustimmung des Verbrauchers, auf einem anderen dauerhaften Datenträger. Die Widerrufsbelehrung ist zusätzlich unter https://autarkinnovations.com/widerruf.html abrufbar.

6.2 Folgen des Widerrufs

Im Fall eines wirksamen Widerrufs erstattet der Anbieter alle vom Verbraucher erhaltenen Zahlungen einschließlich einer Anzahlung unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung. Er verwendet dafür dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher eingesetzt hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, und berechnet für die Rückzahlung keine Entgelte. Unberührt bleiben die gesetzlichen Gegenrechte des Anbieters, insbesondere

  • Wertersatz für bis zum Widerruf erbrachte Dienst- oder Werkleistungen unter den Voraussetzungen des § 357a Abs. 2 BGB,
  • Wertersatz für einen Wertverlust der Waren unter den Voraussetzungen des § 357a Abs. 1 BGB,
  • bei Verträgen über die Lieferung von Waren das Recht, die Rückzahlung zu verweigern, bis der Anbieter die Waren zurückerhalten oder der Verbraucher deren Absendung nachgewiesen hat, sofern der Anbieter nicht angeboten hat, die Waren abzuholen (§ 357 Abs. 4 BGB).

Einzelheiten regelt die Widerrufsbelehrung.

6.3 Vorzeitiges Erlöschen

Bei Verträgen über Dienst- oder Werkleistungen, für die der Verbraucher einen Preis zahlt, erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig erst mit der vollständigen Erbringung der Leistung. Voraussetzung ist, dass der Verbraucher vor Beginn der Ausführung

  1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt,
  2. diese Zustimmung bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. unterschriebenes Papier oder E-Mail) übermittelt hat und
  3. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter erlischt (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB).

Für Verträge über die Lieferung von Waren, auch mit Montage, gilt diese Regel nicht.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Mängelrechte und Verjährung. Der Anbieter haftet für die ordnungsgemäße Planung und Ausführung seiner Leistungen. Bei Mängeln stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu. Ansprüche wegen Mängeln verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 438, 634a BGB). Bei Arbeiten an einem Bauwerk beträgt die Frist fünf Jahre, ebenso bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Gesetzliche Verlängerungen und Hemmungen der Verjährung, etwa nach § 475e BGB, bleiben unberührt.

7.2 Herstellergarantien. Soweit Hersteller für einzelne Komponenten Garantien gewähren (z. B. Produkt- oder Leistungsgarantien für Module, Wechselrichter, Speicher oder Wärmepumpen), ist Garantiegeber allein der jeweilige Hersteller. Inhalt, Dauer, räumlicher Geltungsbereich und Geltendmachung richten sich ausschließlich nach dessen Garantiebedingungen. Der Anbieter stellt sie dem Auftraggeber vor Vertragsschluss mit dem Angebot in Textform zur Verfügung. Eine Herstellergarantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten gegenüber dem Anbieter. Diese Rechte sind unentgeltlich und werden durch die Garantie weder eingeschränkt noch ersetzt. Der Anbieter unterstützt den Auftraggeber bei der Geltendmachung.

7.3 Unbeschränkte Haftung. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in Ziffer 4.1 und in den Ziffern 7.4 bis 7.9 gelten in diesen Fällen nicht.

7.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Dazu gehören insbesondere die mangelfreie Planung, Lieferung und Montage der beauftragten Anlage sowie die Pflicht, bei der Ausführung Gebäude, Dach, Hausinstallation und sonstiges Eigentum des Auftraggebers vor Schäden zu bewahren.

7.5 Im Übrigen haftet der Anbieter für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen nicht.

7.6 Soweit die Haftung des Anbieters nach den Ziffern 7.4 und 7.5 beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Die Ziffern 7.4 und 7.5 betreffen nur Ansprüche auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die gesetzlichen Mängelrechte auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung sowie bei Werkleistungen auf Selbstvornahme setzen kein Verschulden des Anbieters voraus und bleiben unberührt.

7.7 Der Anbieter hat nicht einzustehen für Ertragsschwankungen, Ertragsminderungen und Schäden, soweit sie ausschließlich beruhen auf

  1. Witterungseinflüssen oder höherer Gewalt, für die die Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik nicht ausgelegt sein muss,
  2. einer erst nach der Abnahme bzw. Übergabe entstandenen Verschattung (z. B. Bewuchs, Nachbarbebauung) oder sonstigen nach diesem Zeitpunkt veränderten Umständen,
  3. einer Nutzung entgegen Bedienungsanleitung oder Einweisung oder
  4. Eingriffen Dritter, die nicht vom Anbieter beauftragt sind.

Für eigene Pflichtverletzungen und solche seiner Erfüllungsgehilfen haftet der Anbieter nach den Ziffern 7.3 bis 7.6. Das gilt insbesondere für Planungs- und Beratungsfehler, etwa wenn eine bei der Planung bereits bestehende oder absehbare Verschattung nicht berücksichtigt wurde.

7.8 Schätzwerte. Die Ergebnisse der Online-Planer, der App und der KI-Assistentin (z. B. Ertrags-, Ersparnis-, Autarkie- und Preiswerte) sind unverbindliche Schätzwerte. Sie beruhen auf vereinfachten Annahmen, u. a. auf standardisierten Wetter-, Verschattungs- und Verbrauchsdaten sowie auf den eigenen Eingaben des Auftraggebers. Sie sind weder Beschaffenheitsvereinbarung noch Garantie. Verbindlich sind allein das individuelle Angebot und die Auftragsbestätigung. Ertrags- und Ersparnisprognosen im Angebot werden nach dem Stand der Technik erstellt, sind aber keine Garantie, sofern sie nicht ausdrücklich als Garantie bezeichnet sind. Technische Angaben im Angebot (z. B. Modulleistung, Speicherkapazität, Heizleistung) bleiben vereinbarte Beschaffenheit. Für die Haftung gelten die Ziffern 7.3 bis 7.6.

7.9 Förderauskünfte. Angaben zu Fördermöglichkeiten beruhen auf den zum Zeitpunkt der Auskunft veröffentlichten Förderbedingungen. Über Bewilligung und Höhe einer Förderung entscheidet allein der Fördermittelgeber; der Anbieter übernimmt hierfür keine Garantie. Für fehlerhafte Auskünfte haftet der Anbieter nach den Ziffern 7.3 bis 7.6.

8. Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG).

9. Geistiges Eigentum

Alle Inhalte der Website, einschließlich Texte, Grafiken, Logos, Bilder, Software und Berechnungsalgorithmen, sind Eigentum des Anbieters und urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ohne ausdrückliche Genehmigung ist untersagt.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters in Bad Pyrmont. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Das gilt auch für nachträgliche Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, gleich ob sie mündlich, telefonisch oder per E-Mail getroffen werden. Zur Beweissicherung empfiehlt es sich, solche Vereinbarungen in Textform (z. B. E-Mail) festzuhalten. Der Anbieter bestätigt sie auf Wunsch in Textform.

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