Illustration eines Hauses mit Solaranlage
Mieterstrom · Mehrfamilienhaus · WEG

Mieterstrom für dein Haus.
Klar zugeordnet für jede Einheit.

Solarstrom an Mieter verkaufen, Wohnungen und Allgemeinstrom getrennt betrachten: Wir planen die Solaranlage und das passende Messkonzept. Die gemeinsame Übersicht in der Autark-App projektieren wir mit dir; die Abrechnung an die Mieter übernimmt ein Dienstleister oder du selbst.

Klare Zuständigkeit

Was wir machen – und was nicht.

Das übernehmen wir

  • Wir planen und bauen die Solaranlage für dein Mehrfamilienhaus.
  • Wir erstellen das Messkonzept mit den nötigen Unterzählern und stimmen es mit dem zuständigen Netzbetreiber ab.
  • Wir richten das Monitoring ein, damit Erzeugung und Verbrauch nachvollziehbar sind.

Das übernehmen wir derzeit nicht

Die Stromabrechnung an die Mieter machen wir derzeit nicht selbst. Dafür gibt es spezialisierte Mieterstrom-Dienstleister – oder du rechnest selbst ab. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG ist das einfacher, weil jeder Haushalt seinen eigenen Reststrom-Vertrag behält. Messkonzept und Zähler stimmen wir mit deinem Dienstleister und dem Netzbetreiber ab.

Zur Autark-App, einmal ehrlich zusammengefasst: Solarplanung und Live-Monitoring angebundener Anlagen gibt es heute. Die gemeinsame Mehrzähler-Ansicht und ein vereinfachter Abrechnungsablauf sind noch keine allgemein freigegebenen Standardfunktionen. Wir projektieren sie für dein Objekt; was davon enthalten ist, steht schriftlich im Angebot.

Das passende Versorgungsmodell

Mieterstrom oder Gebäudeversorgung?

Der Verkauf von Solarstrom und eine Verbrauchsanzeige sind unterschiedliche Aufgaben. Wir beginnen mit dem Modell, das zu deinem Gebäude passt.

Mieterstrom

Solarstrom wird an teilnehmende Mieter geliefert. Beim geförderten Mieterstrom muss der Lieferant auch die Reststromversorgung sicherstellen; dazu gehören gesonderte Lieferverträge und eine Verbrauchsabrechnung.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Der Solarstrom wird innerhalb des Gebäudes nach einem vereinbarten Schlüssel zugeordnet. Jeder Haushalt behält einen eigenen Reststromvertrag. Erforderlich sind unter anderem viertelstündliche Messwerte; dieses Modell erhält keinen Mieterstromzuschlag.

Allgemeinstrom

Die Anlage versorgt zum Beispiel Treppenhaus, Aufzug oder gemeinsame Haustechnik. Ob und wie zusätzlich Wohnungen einbezogen werden, ist ein eigener Planungsschritt.

Grundlagen: Bundesnetzagentur zu Mieterstrom · § 42b EnWG – gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Wir stimmen das mit dem zuständigen Netzbetreiber vor Ort ab.

Erst die Grundlage, dann die Zusage

Passende Zähler. Klare Rollen.
Nachvollziehbare Abrechnung.

Ein Unterzähler und eine Anzeige allein machen noch keine vollständige Stromabrechnung. Vor der Umsetzung klären wir Messkonzept, geeignete Abrechnungswerte, Zeiträume und die Zuständigkeit für Lieferung und Abrechnung. Bei einer Gebäudeversorgung gehören dazu auch der Aufteilungsschlüssel und die Reststromverträge.

Welche vorhandenen Geräte sich einbinden lassen und welche Ergänzungen nötig sind, prüfen wir am Objekt. Die technische Planung ersetzt keine objektbezogene rechtliche oder steuerliche Prüfung. Einen pauschalen Ertrag oder eine bestimmte Ersparnis sagen wir nicht zu.

Was du vorab mit Steuerberatung und Netzbetreiber klärst

  • Steuerberatung: Welche Folgen der Stromverkauf an Mieter für Umsatzsteuer und Gewerbesteuer hat – zum Beispiel für ein Vermietungsunternehmen.
  • Pflichten als Lieferant: Beim Mieterstrom wirst du Stromlieferant – mit Lieferverträgen, Rechnungen und der Reststromversorgung. Kläre, ob du das selbst übernimmst oder ein Dienstleister.
  • Netzbetreiber und Messstellenbetreiber: Welches Messkonzept zugelassen wird, welche Zähler nötig sind und welche laufenden Messkosten je Zähler anfallen.
  • Gebäudeversorgung: Ob für alle Teilnehmenden viertelstündliche Messwerte verfügbar sind und wie der Aufteilungsschlüssel vertraglich festgehalten wird.
Individuelle Projektierung

Ein Dach. Mehrere Wohnungen.
Eine nachvollziehbare Übersicht.

Welcher Verbrauch gehört zu welcher Wohnung? Was braucht das Haus gemeinsam? Dafür planen wir getrennte Unterzähler und eine eindeutige Zuordnung in der App.

Wohnungen frei benennen

Zum Beispiel Wohnung A, B und C plus Allgemeinstrom. Die Bezeichnungen sollen zu deiner Verwaltung passen.

Haus und Einheiten zusammen betrachten

Erzeugung, Netzbezug, Gesamtverbrauch und Verbrauch je Einheit gehören in dieselben Zeiträume. So lässt sich die Zuordnung nachvollziehen.

Abrechnung vorbereiten

Zählerzuordnung, Messzeiträume und vereinbarte Tarife bilden die Grundlage. Wir klären vorab, welche Daten für die Abrechnung – durch einen Dienstleister oder dich selbst – nötig sind.

Planungsbeispiel · keine Live-Anzeige
Solarstrom vom DachErzeugung und Netzbezug zusammen betrachten
Ein Haus. Mehrere Einheiten.Unterzähler je Wohnung und für den Allgemeinstrom
Wohnung Aeigener Unterzähler
Wohnung Beigener Unterzähler
Wohnung Ceigener Unterzähler
Allgemeinstromgetrennt zugeordnet
Beispiel mit vier Unterzählern. Benennung, Anzahl und Einbindung werden für dein Objekt geplant.
Autark-App & Leistungsumfang

Von der Übersicht zur einfacheren Abrechnung.

Du siehst vor der Beauftragung, was vorhanden ist und was für dein Haus noch vorbereitet wird.

Bereits vorhanden

Planung & Anlagenmonitoring

Die Autark-App bietet Solarplanung, den Kontakt zum Team und Live-Monitoring für angebundene Anlagen. Mehr zur heutigen App.

Individuell geplant

Mehrere Zähler in einer Übersicht

Die Einbindung der Wohnungszähler, des Allgemeinstroms und der Anlagenwerte wird für dein Objekt vorbereitet.

Auch mit Deye planbar

Die passende Anlage.
Das passende Messkonzept.

Wir bieten neben unserem Sungrow-Standard auch Deye-Hybridwechselrichter mit passendem Speicher an. Für dein Mehrfamilienhaus prüfen wir Geräte, Wohnungszähler, Allgemeinstrom und die gewünschte App-Anbindung gemeinsam.

Die Wahl des Wechselrichters ersetzt kein abgestimmtes Mieterstrom-Konzept.

So startest du

Vom Mehrfamilienhaus zum passenden Konzept.

  1. 1

    Vorhaben beschreiben

    Ort, Zahl der Wohnungen und vorhandene Solaranlage oder Zähler. Für den ersten Kontakt brauchst du kein App-Konto.

  2. 2

    Modell & Messung klären

    Wir betrachten Dach, Anschluss, teilnehmende Einheiten und die vorgesehenen Daten- und Abrechnungswege.

  3. 3

    Umfang festlegen

    Im Angebot steht, welche Anlage und welche App-Anbindung enthalten sind, welche Leistungen noch projektiert werden und welcher Abrechnungsweg vorgesehen ist – über einen Dienstleister oder durch dich selbst.

Häufige Fragen

Mieterstrom mit der Autark-App.

Was kann ich heute bei euch anfragen?

Du kannst die Solaranlage und das Messkonzept für dein Mehrfamilienhaus anfragen. Die Autark-App bietet bereits Solarplanung und Monitoring für angebundene Anlagen. Die gemeinsame Mehrzähler-Ansicht und der Mieterstrom-Abrechnungsablauf werden individuell projektiert; ihr konkreter Umfang steht erst nach Prüfung im Angebot. Die Stromabrechnung an die Mieter übernehmen wir derzeit nicht selbst – das macht ein Mieterstrom-Dienstleister oder du.

Ist die Abrechnung mit einem Klick schon verfügbar?

Nein, noch nicht. Ein vereinfachter Abrechnungsablauf bis hin zur Ein-Klick-Abrechnung ist das Entwicklungsziel. Vor einer Zusage müssen Messwerte, Zuordnung, Tarifgrundlagen, Belege und der Ablauf für dein Objekt geprüft sein.

Können Wohnungen und Allgemeinstrom getrennt erfasst werden?

Das ist Teil der individuellen Projektierung: zum Beispiel vier frei benennbare Unterzähler für drei Wohnungen und den Allgemeinstrom. Welche Zähler und Daten sich einbinden lassen, wird am vorhandenen Messkonzept geprüft. Das Beispiel ist keine bereits abgenommene Kundenanlage.

Reicht eine Anzeige in der App für die Stromabrechnung?

Eine Monitoring-Anzeige allein ersetzt keine geprüfte Abrechnungsgrundlage. Benötigt werden passende Messwerte, eindeutige Zeiträume und die zum gewählten Versorgungsmodell gehörenden Verträge und Zuständigkeiten. Bei gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung sind insbesondere viertelstündliche Werte maßgeblich.

Welches Versorgungsmodell passt zu unserem Haus?

Wir betrachten Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und die Versorgung des Allgemeinstroms. Entscheidend sind unter anderem teilnehmende Einheiten, vorhandene Zähler, Reststromversorgung, die Rollen von Betreiber und Messstellenbetreiber und wer abrechnet – ein Mieterstrom-Dienstleister oder du selbst.

Brauche ich für die erste Anfrage ein App-Konto?

Nein. Im Websiteformular genügen dein Name, Telefon oder E-Mail und die Postleitzahl. Ergänze gern die Zahl der Wohnungen und ob bereits eine Solaranlage oder Unterzähler vorhanden sind. Du kannst uns auch direkt anrufen oder eine E-Mail schreiben.

Für Vermieter, WEG & Hausverwaltungen

Was ist für dein Haus möglich?

Wir betreuen Projekte bis 200 km um Bad Pyrmont, zum Beispiel in Hannover, Bielefeld, Paderborn, Kassel und Göttingen. Beschreibe uns dein Vorhaben mit Ort und Zahl der Wohnungen. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden – wenn gerade viel los ist, kann es auch einmal etwas länger dauern.