Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland ein Mehrwertsteuersatz von 0 % auf die Lieferung und Montage von Solaranlagen, Wärmepumpen und bestimmten Klimaanlagen. Das spart beim Kauf einer durchschnittlichen Solaranlage rund 2.400 €. Doch wie genau funktioniert der Steuervorteil, wer profitiert davon und welche Fallstricke gibt es?

Rechtliche Grundlage

Die 0 %-Regelung basiert auf der Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/542, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, den MwSt.-Satz für bestimmte Waren und Dienstleistungen, die erneuerbare Energie betreffen, zu senken. Deutschland hat diese Option mit der MwSt.-Anpassung zum 1. Januar 2023 genutzt.

Die Regelung ist derzeit unbefristet gültig, kann aber von der EU-Kommission oder dem Bundestag angepasst werden. Eine Rückkehr zum regulären Steuersatz von 19 % ist nicht ausgeschlossen, weshalb sich ein schneller Handeln lohnen kann.

Was gilt für 0 % MwSt.?

Der ermäßigte Steuersatz gilt für folgende Leistungen, sofern sie an oder in Wohngebäuden erbracht werden:

  • Photovoltaikanlagen: Lieferung und Montage von Modulen, Wechselrichtern und Montagematerial
  • Wärmepumpen: Luft-Wasser-, Erd-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen inklusive Installation
  • Kombigeräte: Klimaanlagen mit Heizfunktion (sog. Reversible Klimageräte)
  • Batteriespeicher: Wenn im Zusammenhang mit einer Solaranlage installiert
  • Montagezubehör: Kabel, Leitungen, Montagesysteme, die direkt zur Installation gehören

Wichtig: Die 0 % gelten nur für die erstmalige Installation. Nachrüstungen, Reparaturen und Ersatzteile unterliegen in der Regel dem regulären Steuersatz von 19 %. Ausnahme: Der Ersatz eines defekten Gerätes innerhalb der Gewährleistung.

Wer profitiert?

Der Steuervorteil gilt für:

  • Privathaushalte (Eigentümer und Mieter, sofern sie selbst investieren)
  • Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz
  • Gemeinnützige Organisationen

Nicht gefördert werden reine Gewerbebetriebe, öffentliche Gebäude über einer gewissen Größe und landwirtschaftliche Betriebe (hier gelten teilweise Sonderregelungen).

Rechnungsbeispiele

MaßnahmeNettoFrüher (19%)Jetzt (0%)Ersparnis
10 kWp Solaranlage14.000 €16.660 €14.000 €2.660 €
Wärmepumpe inkl. Montage12.000 €14.280 €12.000 €2.280 €
Klima-Split + Installation2.500 €2.975 €2.500 €475 €
10-kWh-Speicher5.000 €5.950 €5.000 €950 €

Grenzen & Ausnahmen

Nicht jede Leistung rund um erneuerbare Energien ist von der 0 %-Regelung umfasst:

  • Reine Klimaanlagen ohne Heizfunktion: Diese unterliegen weiterhin 19 % MwSt.
  • Beratungsleistungen: Energieberatung, Shading-Analysen etc. sind steuerpflichtig.
  • Wartungsverträge: Laufende Wartung und Inspektionen werden mit 19 % berechnet.
  • Dachreparaturen: Wenn das Dach vor der Solar-Montage saniert werden muss, ist das eine separate Leistung.
  • Gewerbliche Installationen: Auf Industriehallen und Bürogebäuden gilt die 0 %-Regelung nicht.

Weitere steuerliche Vorteile

Neben der 0 % MwSt. gibt es weitere steuerliche Anreize:

  • Steuerliche Absetzbarkeit: Wer Solarstrom einspeist, kann die Anschaffungskosten über 5 Jahre linear abschreiben (AfA).
  • Kleinunternehmerregelung: PV-Betreiber, die Strom verkaufen, können als Kleinunternehmer die Umsatzsteuer sparen, wenn der Umsatz unter 22.000 € pro Jahr bleibt.
  • Einkommensteuerliche Geltendmachung: Betriebsausgaben für Wartung, Versicherung und Reparaturen sind steuerlich absetzbar.

Best Case: Ein Hausbesitzer mit 10 kWp Solar, Wärmepumpe und Speicher spart durch 0 % MwSt. ca. 5.000 €. Zusammen mit BEG-Förderung und steuerlicher Absetzbarkeit kann die effektive Investition um bis zu 80 % reduziert werden.

Häufige Fragen

Gilt die 0 % auch für Batteriespeicher?

Ja, wenn der Speicher zusammen mit einer Solaranlage installiert wird. Nachträglich eingebaute Speicher (Retrofit) ohne gleichzeitige PV-Installation unterliegen meist 19 %.

Muss ich bei der Steuererklärung etwas beachten?

Nein, der Handwerker stellt die Rechnung bereits mit 0 % MwSt. aus. Sie müssen nichts beantragen oder bei der Steuererklärung geltend machen.

Kann ich 0 % MwSt. mit BAFA-Förderung kombinieren?

Ja, absolut. Die 0 % MwSt. reduziert die Bruttokosten, auf die die BAFA-Förderung berechnet wird. Sie sparen also doppelt: weniger Kosten und gleich hoher Förderprozentsatz.

Was passiert bei einer Rechnungskorrektur?

Wenn der Handwerker nachträglich eine Rechnung korrigiert, muss der ursprüngliche Steuersatz beibehalten werden. Eine nachträgliche Erhöhung auf 19 % ist nicht zulässig, sofern die Leistung korrekt unter die 0 %-Regelung fällt.

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