Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland ein Mehrwertsteuersatz von 0 % auf die Lieferung und Montage von Solaranlagen, Wärmepumpen und bestimmten Klimaanlagen. Das spart beim Kauf einer durchschnittlichen Solaranlage rund 2.400 €. Doch wie genau funktioniert der Steuervorteil, wer profitiert davon und welche Fallstricke gibt es?
Rechtliche Grundlage
Die 0 %-Regelung basiert auf der Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/542, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, den MwSt.-Satz für bestimmte Waren und Dienstleistungen, die erneuerbare Energie betreffen, zu senken. Deutschland hat diese Option mit der MwSt.-Anpassung zum 1. Januar 2023 genutzt.
Die Regelung ist derzeit unbefristet gültig, kann aber von der EU-Kommission oder dem Bundestag angepasst werden. Eine Rückkehr zum regulären Steuersatz von 19 % ist nicht ausgeschlossen, weshalb sich ein schneller Handeln lohnen kann.
Was gilt für 0 % MwSt.?
Der ermäßigte Steuersatz gilt für folgende Leistungen, sofern sie an oder in Wohngebäuden erbracht werden:
- Photovoltaikanlagen: Lieferung und Montage von Modulen, Wechselrichtern und Montagematerial
- Wärmepumpen: Luft-Wasser-, Erd-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen inklusive Installation
- Kombigeräte: Klimaanlagen mit Heizfunktion (sog. Reversible Klimageräte)
- Batteriespeicher: Wenn im Zusammenhang mit einer Solaranlage installiert
- Montagezubehör: Kabel, Leitungen, Montagesysteme, die direkt zur Installation gehören
Wichtig: Die 0 % gelten nur für die erstmalige Installation. Nachrüstungen, Reparaturen und Ersatzteile unterliegen in der Regel dem regulären Steuersatz von 19 %. Ausnahme: Der Ersatz eines defekten Gerätes innerhalb der Gewährleistung.
Wer profitiert?
Der Steuervorteil gilt für:
- Privathaushalte (Eigentümer und Mieter, sofern sie selbst investieren)
- Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz
- Gemeinnützige Organisationen
Nicht gefördert werden reine Gewerbebetriebe, öffentliche Gebäude über einer gewissen Größe und landwirtschaftliche Betriebe (hier gelten teilweise Sonderregelungen).
Rechnungsbeispiele
| Maßnahme | Netto | Früher (19%) | Jetzt (0%) | Ersparnis |
|---|---|---|---|---|
| 10 kWp Solaranlage | 14.000 € | 16.660 € | 14.000 € | 2.660 € |
| Wärmepumpe inkl. Montage | 12.000 € | 14.280 € | 12.000 € | 2.280 € |
| Klima-Split + Installation | 2.500 € | 2.975 € | 2.500 € | 475 € |
| 10-kWh-Speicher | 5.000 € | 5.950 € | 5.000 € | 950 € |
Grenzen & Ausnahmen
Nicht jede Leistung rund um erneuerbare Energien ist von der 0 %-Regelung umfasst:
- Reine Klimaanlagen ohne Heizfunktion: Diese unterliegen weiterhin 19 % MwSt.
- Beratungsleistungen: Energieberatung, Shading-Analysen etc. sind steuerpflichtig.
- Wartungsverträge: Laufende Wartung und Inspektionen werden mit 19 % berechnet.
- Dachreparaturen: Wenn das Dach vor der Solar-Montage saniert werden muss, ist das eine separate Leistung.
- Gewerbliche Installationen: Auf Industriehallen und Bürogebäuden gilt die 0 %-Regelung nicht.
Weitere steuerliche Vorteile
Neben der 0 % MwSt. gibt es weitere steuerliche Anreize:
- Steuerliche Absetzbarkeit: Wer Solarstrom einspeist, kann die Anschaffungskosten über 5 Jahre linear abschreiben (AfA).
- Kleinunternehmerregelung: PV-Betreiber, die Strom verkaufen, können als Kleinunternehmer die Umsatzsteuer sparen, wenn der Umsatz unter 22.000 € pro Jahr bleibt.
- Einkommensteuerliche Geltendmachung: Betriebsausgaben für Wartung, Versicherung und Reparaturen sind steuerlich absetzbar.
Best Case: Ein Hausbesitzer mit 10 kWp Solar, Wärmepumpe und Speicher spart durch 0 % MwSt. ca. 5.000 €. Zusammen mit BEG-Förderung und steuerlicher Absetzbarkeit kann die effektive Investition um bis zu 80 % reduziert werden.
Häufige Fragen
Gilt die 0 % auch für Batteriespeicher?
Ja, wenn der Speicher zusammen mit einer Solaranlage installiert wird. Nachträglich eingebaute Speicher (Retrofit) ohne gleichzeitige PV-Installation unterliegen meist 19 %.
Muss ich bei der Steuererklärung etwas beachten?
Nein, der Handwerker stellt die Rechnung bereits mit 0 % MwSt. aus. Sie müssen nichts beantragen oder bei der Steuererklärung geltend machen.
Kann ich 0 % MwSt. mit BAFA-Förderung kombinieren?
Ja, absolut. Die 0 % MwSt. reduziert die Bruttokosten, auf die die BAFA-Förderung berechnet wird. Sie sparen also doppelt: weniger Kosten und gleich hoher Förderprozentsatz.
Was passiert bei einer Rechnungskorrektur?
Wenn der Handwerker nachträglich eine Rechnung korrigiert, muss der ursprüngliche Steuersatz beibehalten werden. Eine nachträgliche Erhöhung auf 19 % ist nicht zulässig, sofern die Leistung korrekt unter die 0 %-Regelung fällt.
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