Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) macht den Umstieg auf erneuerbare Energien finanzierbar. Doch der Antragsprozess kann komplex wirken. In dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigen wir Ihnen genau, wie Sie den maximalen Zuschuss für Wärmepumpe, Solar oder Sanierung beantragen – ohne Papierkrieg.

Was ist die BEG?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderinstrument des Bundes für energetische Gebäudesanierung und erneuerbare Heizsysteme. Sie wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW verwaltet. Die BEG ersetzt die bisherigen Programme wie die KfW-Programme 261/262 und das BAFA-Programm für erneuerbare Energien.

Die Besonderheit: Die BEG fördert nicht nur einzelne Maßnahmen, sondern belohnt auch die Kombination mehrerer Effizienzmaßnahmen. Wer gleichzeitig dämmt, eine Wärmepumpe installiert und eine Solaranlage auf das Dach montiert, erhält deutlich mehr Zuschuss als bei Einzelmaßnahmen.

Fördersätze 2025 im Überblick

MaßnahmeZuschussMaximalbetrag
Wärmepumpe (Einzelmaßnahme)35 %21.000 €
Wärmepumpe + Dämmung50 %30.000 €
Wärmepumpe + Dämmung + Solar70 %60.000 €
Biolanzeheizung35 %15.000 €
Solarthermie25 %10.000 €
PV-Speicher (im Paket)bis 50 %15.000 €

Best Case: Ein Hausbesitzer, der Wärmepumpe, Dämmung und Photovoltaik kombiniert, kann bis zu 70 % der Kosten vom Staat zurückerhalten. Bei einem Sanierungsbudget von 50.000 € bleiben nur 15.000 € Eigenanteil.

Schritt 1: Förderfähigkeit prüfen

Nicht jedes Gebäude und nicht jede Maßnahme ist förderfähig. Prüfen Sie vorab:

  • Gebäudealter: Die BEG fördert primär Bestandsgebäude, die vor dem 01.02.2002 errichtet wurden.
  • Wohneigentum: Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und kleinen Mehrfamilienhäusern (bis 6 Wohneinheiten) sind förderfähig.
  • Mieter: Mieter können nur fördern, wenn sie die Maßnahme selbst finanzieren und der Vermieter zustimmt (unüblich).
  • Zeitpunkt: Die Maßnahme darf noch nicht begonnen haben. Antrag VOR Auftragsvergabe stellen!

Wichtig: Werden Arbeiten vor der Antragsstellung begonnen, verfällt der Anspruch auf Förderung. Das gilt auch für Kostenlose Beratungen, die bereits zu einer Planung führten. Der Antrag muss vor dem ersten Arbeitsschritt beim BAFA vorliegen.

Schritt 2: Energieberater finden

Für die BEG ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) oder ein Energieberater Pflicht. Dieser erstellt ein Konzept und begleitet die Umsetzung. Die Kosten für den Berater werden ebenfalls mit bis zu 80 % gefördert.

So finden Sie den richtigen Berater:

  1. Suchen Sie im BAFA-Expertenregister nach zertifizierten Beratern in Ihrer Region.
  2. Prüfen Sie die Zertifizierung: Der Berater benötigt ein gültiges BAFA-Zertifikat für den gewünschten Maßnahmenbereich.
  3. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch. Viele Berater bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an.
  4. Lassen Sie ein Energiekonzept erstellen – dies ist die Grundlage für den Förderantrag.

Schritt 3: Antrag stellen

Der Antrag erfolgt komplett online über das BAFA-Förderportal. Sie benötigen:

  • Ein Nutzerkonto im BAFA-Portal
  • Das Energiekonzept des zertifizierten Beraters
  • Kostenvoranschläge der Handwerker
  • Gebäudedaten (Baujahr, Wohnfläche, aktueller Energieverbrauch)
  • Flurkarte oder Grundbuchauszug (für Eigentumsnachweis)

Nach Eingabe aller Daten erhalten Sie eine Antragsnummer. Die Bearbeitungszeit beträgt aktuell 4–8 Wochen. Während dieser Zeit dürfen Sie noch nicht mit den Arbeiten beginnen.

Schritt 4: Ausführung & Nachweis

Nach Zusage des Antrags haben Sie in der Regel 24 Monate Zeit für die Umsetzung. Wichtige Punkte:

  • Die Arbeiten müssen von Fachbetrieben ausgeführt werden (Rechnungen und Bescheinigungen erforderlich).
  • Die verwendeten Produkte müssen die geforderten Mindeststandards erfüllen (z. B. WP mit COP ≥ 2,7).
  • Der Energieberater muss die Ausführung überprüfen und bescheinigen.
  • Alle Rechnungen und Zahlungsnachweise müssen gesammelt werden.

Schritt 5: Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt nach vollständiger Umsetzung und Einreichung aller Nachweise:

  1. Rechnungen und Zahlungsnachweise hochladen
  2. Bestätigung des Energieberaters einreichen
  3. Bilddokumentation der Maßnahmen (je nach Anforderung)
  4. BAFA prüft die Unterlagen (4–12 Wochen)
  5. Auszahlung auf das angegebene Konto

Häufige Fallstricke

  • Zu früh loslegen: Arbeiten vor Antragstellung führen zum Förderverlust.
  • Falsches Gerät: Nicht jede Wärmepumpe erfüllt die BEG-Anforderungen. Prüfen Sie die COP-Anforderungen.
  • Fristen verpassen: Nach Zusage müssen die Arbeiten innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen sein.
  • Fehlende Rechnungen: Nur nachweisbare, bezahlte Kosten werden gefördert. Barzahlungen ohne Quittung sind problematisch.
  • Förderung kumulieren: BAFA und KfW können nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Wählen Sie das günstigere Programm.

Prüfliste vor dem Antrag

  • □ Gebäudebaujahr vor 2002?
  • □ Eigentum nachgewiesen?
  • □ Energieberater mit BAFA-Zertifikat gefunden?
  • □ Energiekonzept vorliegend?
  • □ Kostenvoranschläge eingeholt?
  • □ Geräte erfüllen BEG-Mindestanforderungen?
  • □ BAFA-Nutzerkonto angelegt?
  • □ Noch keine Arbeiten begonnen?

Wir übernehmen die Antragsstellung für Sie

Autark Innovations begleitet Sie durch den gesamten BEG-Prozess – von der ersten Prüfung bis zur Auszahlung.

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