Wie hoch ist die Förderung 2026?
Die Förderung für Wärmepumpen in bestehenden Wohngebäuden läuft über die KfW im Programm 458 (Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen). Seit dem 21.07.2026 gelten neue Sätze:
| Baustein | Satz | Voraussetzung (vereinfacht) |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Gebäude ist mindestens 5 Jahre alt |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % bei Antrag bis 31.01.2027, danach 12 % (bis 31.07.2027), 8 % (bis 31.01.2028), 4 % (bis 31.07.2028), dann 0 | nur wer selbst im Haus wohnt; Tausch einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung |
| Einkommensbonus | 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen | nur wer selbst im Haus wohnt; mit Kind unter 18 zählt das Einkommen 10.000 € niedriger |
| Effizienzbonus | entfallen | gibt es seit dem 21.07.2026 nicht mehr |
| Obergrenze | 70 % | bei Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) höchstens 80 % |
| Förderfähige Kosten | höchstens 28.000 € | für die erste Wohneinheit bei Antrag bis 31.01.2027, danach halbjährlich 750 € weniger (ab 01.02.2027: 27.250 €) |
Der Zuschuss liegt damit bei höchstens 19.600 € (70 % von 28.000 €) bzw. 22.400 € (80 %). Die Grundförderung von 30 % bekommt jeder, der eine förderfähige Wärmepumpe in ein mindestens 5 Jahre altes Haus einbaut – auch Vermieterinnen und Vermieter. Die 70 % erreichst du nur, wenn du selbst im Haus wohnst und den Einkommensbonus bekommst – je nach Einkommen zusammen mit dem Klimageschwindigkeitsbonus.
Frühere Angaben wie „20 % Klimageschwindigkeitsbonus“, „5 % Effizienzbonus“ oder „30.000 € förderfähige Kosten“ sind damit überholt.
Wer bekommt die 70 %?
Die 70 % sind die Obergrenze, nicht der Normalfall. Voraussetzung ist immer, dass du selbst im Haus wohnst – nur dann gibt es Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus. Dann gibt es zwei Wege zu 70 %:
- Du ersetzt eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung (Klimageschwindigkeitsbonus 16 %) und hast ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 40.000 € (Einkommensbonus mindestens 30 %): 30 + 16 + 30 = 76 %, begrenzt auf 70 %.
- Oder dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen liegt bis 30.000 € (Einkommensbonus 40 %): 30 + 40 = 70 %. Kommt der Klimageschwindigkeitsbonus dazu, liegt die Grenze bei 80 %.
Mit Kind unter 18 zählt das Einkommen jeweils 10.000 € niedriger.
Wer das Haus vermietet, bekommt die Grundförderung von 30 %. Wer selbst darin wohnt und eine alte Heizung tauscht, aber mehr als 50.000 € Haushaltseinkommen hat, kommt auf 46 % (Antrag bis 31.01.2027).
Was kostet eine Wärmepumpe nach Förderung?
- ab 24.900 € – Luft-Wasser-Wärmepumpe inklusive Montage, Preis vor Förderung
- bis zu 70 % – möglicher KfW-Zuschuss (Programm 458), bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, mit Kind bis 40.000 €, bis zu 80 %
- Festpreis im Vertrag – und 5 Jahre Gewährleistung auf Montage und Installation
| Beispiel mit 24.900 € förderfähigen Kosten | Fördersatz | Zuschuss | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| nur Grundförderung | 30 % | 7.470 € | 17.430 € |
| Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus (Antrag bis 31.01.2027) | 46 % | 11.454 € | 13.446 € |
| dazu Einkommensbonus (Obergrenze erreicht) | 70 % | 17.430 € | 7.470 € |
Das ist eine Rechnung mit dem Einstiegspreis. Was deine Anlage kostet, hängt von Heizlast, Aufstellort und Heizkörpern ab und steht nach unserer Prüfung als Festpreis im Vertrag.
So läuft der Antrag ab
- Angebot einholen: Du brauchst ein Angebot für die konkrete Anlage. In unserem Angebot stehen die technischen Daten der geplanten Wärmepumpe.
- Vertrag mit Bedingung: Vor dem Antrag darfst du einen Liefer- und Leistungsvertrag nur mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung abschließen – er gilt also nur, wenn die KfW zusagt. Im Vertrag steht außerdem das voraussichtliche Umsetzungsdatum.
- Antrag stellen: Den Antrag stellst du selbst im Kundenportal „Meine KfW“ – und zwar vor Beginn der Arbeiten.
- Zusage abwarten, dann einbauen: Erst nach der Zusage wird die Wärmepumpe eingebaut.
- Nachweise einreichen: Nach dem Einbau reichst du Rechnung und Nachweise bei der KfW ein, danach wird der Zuschuss ausgezahlt.
Den Antrag stellst du selbst bei der KfW, bevor die Arbeiten beginnen. Eine Förder-Abwicklung bieten wir nicht an – die technischen Daten der Anlage bekommst du aber mit unserem Angebot.
Gefördert werden nur Wärmepumpen, die bestimmte Anforderungen erfüllen: eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0, ein Außengerät, das mindestens 10 dB unter dem Geräusch-Grenzwert der EU-Ökodesign-Verordnung liegt, und eine digitale Schnittstelle zur Steuerung nach § 14a EnWG. Ab dem 01.01.2028 werden nur noch Geräte mit natürlichem Kältemittel gefördert. Für den Eigenanteil gibt es zusätzlich den Ergänzungskredit KfW 358; den aktuellen Zins findest du auf kfw.de.
Warum sich der Antrag 2026 lohnt
Zwei Punkte sprechen dafür, nicht zu lange zu warten:
- Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt: 16 % gibt es nur bei Antrag bis 31.01.2027, danach 12 %, 8 %, 4 % und ab dem 01.08.2028 nichts mehr.
- Die förderfähigen Kosten sinken ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 €.
Ausblick 2027: Für das 1. Quartal 2027 hat die KfW einen Wertschöpfungsbonus angekündigt: Für Wärmepumpen aus der EU soll die Grundförderung von 30 % weiterhin möglich sein, für andere Geräte kann sie sinken. Die Einzelheiten gibt das Bundeswirtschaftsministerium noch bekannt (Stand 18.10.2026). Wer eine Wärmepumpe plant, stellt den Antrag deshalb möglichst noch 2026.
Heizungsgesetz: Was gilt seit Juli 2026?
Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das bisherige Gebäudeenergiegesetz ablöst. Die 65-%-Regel für neue Heizungen und die Austauschpflicht für alte Kessel sind gestrichen – Gas- und Ölheizungen dürfen wieder eingebaut werden. Wer nach dem 29.07.2026 eine neue Gas- oder Ölheizung in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss aber einen steigenden Anteil Bio-Brennstoffe oder Wasserstoff nutzen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Das macht den Betrieb auf Dauer teurer. Eine Wärmepumpe betrifft diese Vorgabe nicht. Die kommunale Wärmeplanung läuft weiter, löst aber keine Pflicht zum Heizungstausch mehr aus.
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