BAFA oder KfW – wer ist zuständig?

Den Zuschuss für eine Wärmepumpe in einem bestehenden Wohngebäude beantragst du bei der KfW (Programm 458), nicht beim BAFA. Der Antrag läuft online über das Kundenportal „Meine KfW“. Ältere Ratgeber, die vom „BAFA-Antrag“ für die Wärmepumpe sprechen, sind an dieser Stelle überholt.

Die Fördersätze seit dem 21.07.2026

BausteinSatzVoraussetzung (vereinfacht)
Grundförderung30 %Gebäude ist mindestens 5 Jahre alt
Klimageschwindigkeitsbonus16 % bei Antrag bis 31.01.2027, danach 12 % (bis 31.07.2027), 8 % (bis 31.01.2028), 4 % (bis 31.07.2028), dann 0nur wer selbst im Haus wohnt; Tausch einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung
Einkommensbonus40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommennur wer selbst im Haus wohnt; maßgeblich ist der Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag
Effizienzbonusentfallengibt es seit dem 21.07.2026 nicht mehr
Obergrenze70 %bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € höchstens 80 %
Förderfähige Kostenhöchstens 28.000 €für die erste Wohneinheit bei Antrag bis 31.01.2027, danach halbjährlich 750 € weniger (ab 01.02.2027: 27.250 €)

Der Zuschuss liegt damit bei höchstens 19.600 € (70 % von 28.000 €) bzw. 22.400 € (80 %). Die Grundförderung von 30 % bekommt jeder, der eine förderfähige Wärmepumpe in ein mindestens 5 Jahre altes Haus einbaut – auch Vermieterinnen und Vermieter. Die 70 % erreichst du nur, wenn du selbst im Haus wohnst und den Einkommensbonus bekommst – je nach Einkommen zusammen mit dem Klimageschwindigkeitsbonus.

Baust du neu? Der Heizungs-Zuschuss KfW 458 gilt nur für bestehende Wohnhäuser. Für Neubauten gibt es andere KfW-Programme (meist Kredite) – die passende Förderung klärst du am besten mit deinem Energieberater oder direkt bei der KfW.

Ausblick 2027: Laut Förderrichtlinie soll die Grundförderung im Laufe des 1. Quartals 2027 von 30 % auf 15 % sinken; weitere 15 Prozentpunkte soll es dann nur bei Ursprung in der EU (einschließlich assoziierter Märkte) geben. Termin und Details hat die KfW noch nicht veröffentlicht (Stand 10/2026).

In vier Schritten zum Zuschuss

  1. Angebot und Vertrag mit Förder-Vorbehalt: Du brauchst ein Angebot für die konkrete Anlage; in unserem Angebot stehen die technischen Daten der geplanten Wärmepumpe. Vor dem Antrag darfst du einen Liefer- und Leistungsvertrag nur mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung abschließen – er gilt also nur, wenn die KfW zusagt. Im Vertrag steht außerdem das voraussichtliche Umsetzungsdatum.
  2. Bestätigung und Antrag: Bei uns erstellt ein Energieberater die Bestätigung zum Antrag (BzA), vorgeschrieben ist er nicht. Den Antrag stellst du selbst im Kundenportal „Meine KfW“ – und zwar vor Beginn der Arbeiten; eine Vertretung ist nicht möglich.
  3. Zusage abwarten, dann einbauen: Erst nach der Zusage wird die Wärmepumpe eingebaut. Bis zur Inbetriebnahme bestellst du beim Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem; das Einbauentgelt ist förderfähig.
  4. Bestätigung und Auszahlung: Nach dem Einbau bestätigt der Energieberater die Durchführung. Du reichst Rechnung und Nachweise in „Meine KfW“ ein und beantragst die Auszahlung – spätestens 6 Monate nach der letzten Rechnung.

Einen Energieberater vermitteln wir dir: Unser Partner rechnet direkt mit dir ab, für ein Einfamilienhaus zuletzt rund 350 € inklusive Bestätigung zum Antrag und nach Durchführung (Stand 10/2026). Diese Kosten kann die KfW mitfördern. Die technischen Daten der Anlage bekommst du mit unserem Angebot. Vorläufig – maßgeblich ist die Zusage der KfW. (Stand 10/2026)

Welche Wärmepumpen werden gefördert?

Gefördert werden nur Wärmepumpen, die bestimmte Anforderungen erfüllen: eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0 – die JAZ sagt, wie viele Kilowattstunden Wärme die Wärmepumpe übers Jahr aus einer Kilowattstunde Strom macht –, ein Außengerät, das mindestens 10 dB unter dem Geräusch-Grenzwert der EU-Ökodesign-Verordnung liegt, und eine digitale Schnittstelle zur Steuerung nach § 14a EnWG. Ab dem 01.01.2028 werden nur noch Geräte mit natürlichem Kältemittel gefördert. Ob dafür der Antrag oder der Einbau zählt, ist amtlich nicht geklärt, wir prüfen das im Einzelfall. Für den Eigenanteil gibt es zusätzlich den Ergänzungskredit KfW 358; den aktuellen Zins findest du auf kfw.de.

Gefördert werden Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen, die das Haus heizen. Split-Klimaanlagen (Luft-Luft-Wärmepumpen) bekommen keinen Zuschuss aus diesem Programm.

Häufige Fehler beim Antrag

  • Vertrag ohne Bedingung unterschrieben: Vor dem Antrag darf der Liefer- und Leistungsvertrag nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung (KfW-Zusage) geschlossen werden.
  • Arbeiten zu früh begonnen: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein.
  • Frist für den Klimageschwindigkeitsbonus verpasst: 16 % gibt es nur bei Antrag bis 31.01.2027, danach sinkt der Bonus schrittweise.
  • Einkommensbonus falsch eingeschätzt: Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen, nicht das Bruttoeinkommen. Maßgeblich ist der Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag.
  • Antrag von jemand anderem gestellt: Den Antrag stellst du als Eigentümerin oder Eigentümer selbst – eine Vertretung ist nicht möglich.
  • Intelligentes Messsystem vergessen: Bis zur Inbetriebnahme bestellst du es beim Messstellenbetreiber; das Einbauentgelt ist förderfähig.
  • Auszahlung zu spät beantragt: Die Auszahlung beantragst du spätestens 6 Monate nach der letzten Rechnung.
  • Technische Voraussetzungen nicht erfüllt: Jahresarbeitszahl, Geräuschwerte und digitale Schnittstelle müssen stimmen.

Was kostet die Wärmepumpe nach Förderung?

Preis-Orientierung 2026
  • ab 24.900 € – Luft-Wasser-Wärmepumpe inklusive Montage, Preis vor Förderung
  • bis zu 70 % – möglicher KfW-Zuschuss (Programm 458) für bestehende Wohnhäuser, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € bis zu 80 %
  • Festpreis im Vertrag – montiert von unserem eigenen Team
Beispiel mit 24.900 € förderfähigen KostenFördersatzZuschussEigenanteil
nur Grundförderung30 %7.470 €17.430 €
Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus (Antrag bis 31.01.2027)46 %11.454 €13.446 €
dazu Einkommensbonus 30 % (Einkommen bis 40.000 €, Obergrenze erreicht)70 %17.430 €7.470 €
dazu Einkommensbonus 40 % (Einkommen bis 30.000 €, Obergrenze erreicht)80 %19.920 €4.980 €

Das ist eine Rechnung mit dem Einstiegspreis. Was deine Anlage kostet, hängt von Heizlast, Aufstellort und Heizkörpern ab und steht nach unserer Prüfung als Festpreis im Vertrag. Montiert wird von unserem eigenen Team. Arbeiten, die eine Eintragung in die Handwerksrolle voraussetzen, führt ein eingetragener Partner-Meisterbetrieb aus.

Für den Eigenanteil kannst du zusätzlich den Ergänzungskredit KfW 358 nutzen. Den aktuellen Zinssatz findest du auf kfw.de.

Heizungsgesetz: Was gilt seit Juli 2026?

Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das bisherige Gebäudeenergiegesetz ablöst. Die 65-%-Regel für neue Heizungen und die Austauschpflicht für alte Kessel sind gestrichen – Gas- und Ölheizungen dürfen wieder eingebaut werden. Wer nach dem 29.07.2026 eine neue Gas- oder Ölheizung in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss aber einen steigenden Anteil Bio-Brennstoffe oder Wasserstoff nutzen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Das macht den Betrieb auf Dauer teurer. Eine Wärmepumpe betrifft diese Vorgabe nicht. Die kommunale Wärmeplanung läuft weiter, löst aber keine Pflicht zum Heizungstausch mehr aus.

Was passiert mit dem alten Öltank?

Den alten Öltank reinigt, legt still oder entsorgt ein zertifizierter Fachbetrieb nach § 62 AwSV; du bekommst die Nachweise. Der Preis steht vorher als eigene Zeile im Angebot.

Plane deine Wärmepumpe in der App

Im Autark Hausplaner spielst du Heizlast, Modelle und Kosten für dein Haus durch – kostenlos für iPhone und Android.

App holen

Wärmepumpe anfragen

Schreib uns kurz, was du vorhast. Telefon oder E-Mail genügt. Unverbindlich: Vorher zahlst und unterschreibst du nichts.

Über die KfW (Programm 458) sind beim Heizungstausch im bestehenden Wohnhaus bis zu 70 % Zuschuss möglich, bei kleinem Einkommen bis zu 80 %. Bei Antrag bis 31.01.2027 gibt es noch 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, danach 12 %. Den Antrag stellst du selbst vor Baubeginn, einen Energieberater vermitteln wir dir – vorgeschrieben ist er nicht. Für Neubauten gilt dieses Programm nicht. Vorläufig – maßgeblich ist die Zusage der KfW (Stand 10/2026).

Häufige Fragen

Beantrage ich die Wärmepumpen-Förderung beim BAFA oder bei der KfW?
Bei der KfW im Programm 458, online über „Meine KfW“ und vor Beginn der Arbeiten. Das BAFA ist für den Wärmepumpen-Zuschuss nicht zuständig.
Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe 2026?
Für bestehende Wohnhäuser gibt es über die KfW (Programm 458) 30 % Grundförderung. Wer selbst im Haus wohnt, kann den Klimageschwindigkeitsbonus (16 % bei Antrag bis 31.01.2027, danach 12 %) und je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen den Einkommensbonus (40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €) dazubekommen. Zusammen sind höchstens 70 % möglich, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € bis zu 80 %, von höchstens 28.000 € förderfähigen Kosten. Für Neubauten gibt es diesen Zuschuss nicht. Vorläufig – maßgeblich ist die Zusage der KfW. (Stand 10/2026)
Darf ich vor dem Antrag einen Vertrag unterschreiben?
Ja, aber nur mit Förder-Vorbehalt, also einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung: Der Vertrag gilt nur, wenn die KfW zusagt. Im Vertrag steht außerdem das voraussichtliche Umsetzungsdatum.
Wer stellt den Förderantrag?
Du selbst, im Portal „Meine KfW“ und vor Beginn der Arbeiten – eine Vertretung ist nicht möglich. Die Bestätigung zum Antrag erstellt bei uns ein Energieberater, vorgeschrieben ist er nicht. Einen Energieberater vermitteln wir dir: Unser Partner rechnet direkt mit dir ab, für ein Einfamilienhaus zuletzt rund 350 € inklusive Bestätigung zum Antrag und nach Durchführung (Stand 10/2026). Diese Kosten kann die KfW mitfördern. Die technischen Daten der Anlage stehen in unserem Angebot.
Was ändert sich 2027?
Bei Antrag ab 01.02.2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12 % und die förderfähigen Kosten auf 27.250 €, danach je Halbjahr um weitere 750 €. Laut Förderrichtlinie soll außerdem die Grundförderung im Laufe des 1. Quartals 2027 von 30 % auf 15 % sinken; weitere 15 Prozentpunkte soll es dann nur bei Ursprung in der EU geben. Termin und Details hat die KfW noch nicht veröffentlicht. Vorläufig – maßgeblich ist die Zusage der KfW. (Stand 10/2026)
Wie schnell meldet ihr euch?
Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden – wenn gerade viel los ist, kann es auch einmal etwas länger dauern.

Weiterlesen