Schritt 1: Wie viel Wärme braucht dein Haus?
Startpunkt ist dein heutiger Verbrauch aus der Heizkostenabrechnung. Bei Gas steht er meist schon in Kilowattstunden (kWh) auf der Rechnung. Bei Heizöl rechnest du grob mit rund 10 kWh pro Liter.
Dein alter Kessel verliert einen Teil davon. Die Wärme, die tatsächlich im Haus ankommt, ist also etwas geringer als der Brennstoffverbrauch. Für eine erste Rechnung kannst du mit 85 bis 90 % ansetzen.
Schritt 2: Wie viel Strom braucht die Wärmepumpe?
Die Jahresarbeitszahl (JAZ) sagt, wie viel Wärme die Wärmepumpe im Jahresmittel aus einer Kilowattstunde Strom macht. Sie hängt vor allem von der Vorlauftemperatur deiner Heizung ab: Je niedriger, desto besser. Für die KfW-Förderung muss die Wärmepumpe eine JAZ von mindestens 3,0 erreichen.
Formel: Strombedarf = Wärmebedarf ÷ JAZ
Schritt 3: Heizkosten vergleichen
- Heute: 20.000 kWh Gas × 12 ct (Annahme) = 2.400 € pro Jahr
- Wärmebedarf: 20.000 kWh × 90 % = 18.000 kWh
- Wärmepumpe: 18.000 kWh ÷ JAZ 3,5 ≈ 5.140 kWh Strom
- Stromkosten: 5.140 kWh × 37 ct ≈ 1.900 € pro Jahr
- Unterschied: rund 500 € pro Jahr – vor Grundgebühren, Wartung und Schornsteinfeger
37 ct/kWh ist der durchschnittliche Haushaltsstrompreis 2026 (BDEW). Setz deine eigenen Werte ein: deinen Gas- oder Ölpreis und deinen Strompreis. Viele Versorger bieten günstigere Tarife für Wärmepumpen an, und als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG zahlst du ein reduziertes Netzentgelt. Nicht vergessen: Grundgebühr für den Gasanschluss, Schornsteinfeger und Kesselwartung fallen mit der Wärmepumpe weg oder ändern sich.
Schritt 4: Anschaffung und Förderung
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe gibt es bei uns ab 24.900 € inklusive Montage, Preis vor Förderung. Über die KfW (Programm 458) gibt es seit dem 21.07.2026 30 % Grundförderung, für Selbstnutzer dazu den Klimageschwindigkeitsbonus (16 % bei Antrag bis 31.01.2027) und je nach Einkommen den Einkommensbonus. Zusammen sind höchstens 70 % möglich, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, mit Kind bis 40.000 €, bis zu 80 %. Gefördert werden höchstens 28.000 € Kosten für die erste Wohneinheit.
| Beispiel mit 24.900 € förderfähigen Kosten | Fördersatz | Zuschuss | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| nur Grundförderung | 30 % | 7.470 € | 17.430 € |
| Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus (Antrag bis 31.01.2027) | 46 % | 11.454 € | 13.446 € |
| dazu Einkommensbonus (Obergrenze erreicht) | 70 % | 17.430 € | 7.470 € |
Das ist eine Rechnung mit dem Einstiegspreis. Was deine Anlage kostet, hängt von Heizlast, Aufstellort und Heizkörpern ab und steht nach unserer Prüfung als Festpreis im Vertrag.
Den Antrag stellst du selbst bei der KfW, bevor die Arbeiten beginnen. Eine Förder-Abwicklung bieten wir nicht an – die technischen Daten der Anlage bekommst du aber mit unserem Angebot.
Schritt 5: Amortisation
Ehrlich gerechnet vergleichst du die Wärmepumpe nicht mit „nichts tun“, sondern mit der Alternative: Muss dein alter Kessel ohnehin raus, kostet auch eine neue Gas- oder Ölheizung Geld. Die Amortisation ist dann:
Mehrkosten gegenüber der Alternative ÷ jährliche Ersparnis = Jahre bis zur Amortisation
Für die Wärmepumpe spricht zusätzlich das neue Heizungsgesetz: Wer nach dem 29.07.2026 eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil Bio-Brennstoffe nutzen (10 % ab 2029 bis 60 % ab 2040). Mit einer eigenen Solaranlage sinken die Stromkosten der Wärmepumpe zusätzlich.
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