Förder-Check: Welche Förderung passt zu deinem Vorhaben?
Rechne aus, wie viel KfW-Zuschuss für eine Wärmepumpe im bestehenden Haus möglich ist, und verschaff dir einen Überblick über die Programme für Solar, Speicher und Klima. Sachlich erklärt – die Anträge stellst du selbst.
Zuschuss für die Wärmepumpe
Regeln des KfW-Programms 458 nach der Richtlinie vom 21.07.2026 – Stand 24.10.2026. Der Zuschuss gilt nur für bestehende Wohnhäuser.
Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für selbst nutzende Eigentümer. Der Klimageschwindigkeitsbonus setzt den Tausch einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung voraus. Beim Einkommen zählt der Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag. Rechnet mit dem heutigen Datum als Antragsdatum.
Der Höchstsatz ist erreicht.
Baust du neu? Der Heizungs-Zuschuss KfW 458 gilt nur für bestehende Wohnhäuser. Für Neubauten gibt es andere KfW-Programme (meist Kredite) – die passende Förderung klärst du am besten mit deinem Energieberater oder direkt bei der KfW.
Förderfähig sind höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit. Bonus und Höchstbetrag sinken jedes Halbjahr; laut Förderrichtlinie soll außerdem die Grundförderung im Laufe des 1. Quartals 2027 auf 15 % sinken (weitere 15 Prozentpunkte nur bei Ursprung in der EU), einen Termin hat die KfW noch nicht veröffentlicht. Unsere Wärmepumpe gibt es ab 24.900 € vor Förderung. So läuft es: Angebot von uns, Bestätigung zum Antrag (BzA) durch einen Energieberater, dein Antrag in „Meine KfW“ vor Baubeginn, Einbau, Auszahlung – die vier Schritte findest du weiter unten. Vorläufig – maßgeblich ist die Zusage der KfW. (Stand 10/2026)
Festpreis-Angebot anfordern Mehr zur WärmepumpeDiese Programme gibt es
Bundes- und Steuerprogramme, die für Solar, Wärmepumpe und Klima in Frage kommen. Konditionen ändern sich – maßgeblich sind die Angaben der Förderstellen.
KfW 458
Zuschuss für den Heizungstausch im bestehenden Wohngebäude (nicht für Neubauten).
- Grundförderung 30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (Antrag bis 31.01.2027, danach 12 %)
- Einkommensbonus 10–40 % (nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen)
- höchstens 70 %, bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 € bis zu 80 %
- höchstens 28.000 € förderfähig (Antrag ab 01.02.2027: 27.250 €)
0 % MwSt. + KfW 270
Steuervorteil beim Kauf und KfW-Kredit für die Finanzierung (Zins tagesaktuell auf kfw.de).
- 0 % MwSt. auf Solar inkl. Speicher (Wohngebäude, bis 30 kWp)
- Einnahmen bis 30 kWp einkommensteuerfrei
- KfW-Kredit 270 – Zinssatz tagesaktuell bei der KfW
- feste Einspeisevergütung bei Inbetriebnahme bis 31.12.2026 (ab 2027 soll sie laut Regierungsentwurf entfallen)
§ 35a EStG
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt, z. B. bei der Klimaanlage.
- 20 % der Arbeitskosten
- höchstens 1.200 € im Jahr
- nicht zusätzlich zu einer KfW-Förderung derselben Maßnahme
Für Gewerbe: Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG)
Kleine und mittlere Betriebe können einen Teil der geplanten Kosten schon vor der Anschaffung steuerlich abziehen und danach Sonderabschreibungen nutzen. Ob und wie das bei dir passt, klärt deine Steuerberatung. Mehr zu gewerblichen Anlagen: Solar für Unternehmen.
In vier Schritten zur Förderung
Am Beispiel der Wärmepumpe mit KfW 458 – nur für bestehende Wohnhäuser.
1. Angebot
Im Autark Hausplaner oder mit uns: welche Anlage, welche Größe, welcher Preis. Du bekommst unser Angebot zum Festpreis; der Vertrag steht unter Förder-Vorbehalt.
2. Bestätigung und Antrag
Ein Energieberater erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA). Den KfW-Antrag stellst du selbst in „Meine KfW“, vor Baubeginn – eine Vertretung ist nicht möglich. Die Angaben zu unserer Anlage bekommst du von uns mit dem Angebot.
3. Einbau
Wir montieren zum Festpreis. Montiert wird von unserem eigenen Team. Arbeiten, die eine Eintragung in die Handwerksrolle voraussetzen, führt ein eingetragener Partner-Meisterbetrieb aus. Bis zur Inbetriebnahme bestellst du beim Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem; das Einbauentgelt ist förderfähig.
4. Bestätigung und Auszahlung
Der Energieberater bestätigt die Durchführung. Du beantragst die Auszahlung selbst, spätestens 6 Monate nach der letzten Rechnung – dann zahlt die KfW.
Einen Energieberater vermitteln wir dir: Unser Partner rechnet direkt mit dir ab, für ein Einfamilienhaus zuletzt rund 350 € inklusive Bestätigung zum Antrag und nach Durchführung (Stand 10/2026). Diese Kosten kann die KfW mitfördern. Vorläufig – maßgeblich ist die Zusage der KfW. (Stand 10/2026)
Fragen zur Förderung
Stellt ihr den Förderantrag für mich?
Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe?
Gibt es Förderung für Solaranlagen?
Wann muss ich den Antrag stellen?
Ist der Wert im Rechner verbindlich?
Gibt es die Förderung auch für einen Neubau?
Vorhaben anfragen
Erzähl uns von deinem Vorhaben. Du bekommst ein Angebot zum Festpreis und von uns sachliche Infos, welche Förderprogramme in Frage kommen. Die Anträge stellst du selbst.
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Solaranlage 8 kWp ab 16.400 € (0 % MwSt.), Wärmepumpe ab 24.900 € vor Förderung, Klimaanlage ab 2.690 €. Unter 030 4397929488 nimmt Lisa, unsere KI-Assistentin, dein Anliegen rund um die Uhr auf.
Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden – wenn gerade viel los ist, kann es auch einmal etwas länger dauern.