Das Wichtigste in Kürze

  • Kein Bundeszuschuss für Solaranlage, Speicher oder Wallbox am Einfamilienhaus.
  • 0 % Umsatzsteuer auf Solaranlage und Speicher inklusive Montage.
  • Steuerfreie Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp.
  • KfW-Kredit 270 für die Finanzierung.
  • Einspeisevergütung für Inbetriebnahme bis 31.12.2026 für 20 Jahre gesichert.
  • Bis zu 70 % Zuschuss gibt es für die Wärmepumpe (KfW 458).

0 % Mehrwertsteuer auf Solaranlage und Speicher

Es gilt ein Umsatzsteuersatz von 0 % (§ 12 Abs. 3 UStG) auf Solarmodule, wesentliche Komponenten und Speicher inklusive Montage, wenn die Anlage auf oder an einem Wohngebäude sitzt – bis 30 kWp ohne weiteren Nachweis. Dazu gehören auch die Erneuerung des Zählerschranks und das Energiemanagement. Nicht begünstigt sind Wallbox und Wärmepumpe (jeweils 19 %), Wartungsverträge und reine Reparaturen.

Unsere Preise: eine Solaranlage mit 8 kWp ab 16.400 € (0 % MwSt.), als kleinere Anlage mit 5 kWp ab 9.750 € (Richtwert, ohne Speicher). Welcher Speicher zu deinem Wechselrichter passt und was er kostet, rechnet dir der Planer in der App genau aus.

Steuerfreie Einnahmen

Einnahmen aus Solaranlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit sind einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG), höchstens 100 kWp je Person. Eine Gewinnermittlung ist nicht nötig.

KfW-Kredit 270

Für die Finanzierung gibt es den Kredit KfW 270 (Erneuerbare Energien – Standard). Den Antrag stellst du, bevor das Vorhaben beginnt. Der Zinssatz ändert sich laufend – den aktuellen Wert findest du auf kfw.de. Das frühere Programm KfW 442 (Solarstrom für Elektroautos) ist beendet.

Landesprogramme in Niedersachsen und NRW

Weder Niedersachsen noch Nordrhein-Westfalen haben derzeit ein Förderprogramm für private Solaranlagen, Speicher oder Wallboxen. Die frühere Speicherförderung der NBank ist seit 2021 geschlossen, progres.nrw fördert private Wohnhäuser nicht. Kommunale Kleinprogramme gibt es vereinzelt – frag bei deiner Stadt oder Gemeinde nach.

Dafür gibt es Pflichten: In Niedersachsen gilt seit dem 01.01.2025 eine Solarpflicht bei Neubau und umfassender Dachsanierung (Dach ab 50 m², mindestens die Hälfte belegen), in NRW seit dem 01.01.2026 auch bei vollständiger Dachsanierung.

Einspeisevergütung 2026

Für Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026 gilt das EEG 2023: Die Vergütung ist für 20 Jahre (plus Inbetriebnahmejahr) festgeschrieben. Die Sätze gelten seit dem 01.08.2026 unverändert bis zum Jahresende:

GebäudeanlageTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
bis 40 kWp6,66 ct/kWh10,24 ct/kWh
bis 100 kWp5,44 ct/kWh10,24 ct/kWh

Seit dem Solarspitzengesetz (25.02.2025) gibt es bei negativen Börsenpreisen keine Vergütung, bei Anlagen unter 100 kW ab dem Jahr nach dem Smart-Meter-Einbau; die ausgefallenen Zeiten werden am Ende angehängt, aber nicht eins zu eins. Ohne Smart Meter und Steuerbox darfst du höchstens 60 % der Leistung einspeisen.

EEG 2027: geplant, aber nicht beschlossen

Laut Regierungsentwurf (BT-Drucksache 21/7867) soll die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen ab dem 01.01.2027 entfallen. Geplant ist stattdessen eine befristete Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für höchstens 36 Monate, nur für kleinere Anlagen. Neue Dachanlagen unter 100 kW sollen dauerhaft höchstens 50 % ihrer Leistung einspeisen dürfen. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen, Änderungen im Verfahren sind möglich. Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026 behalten die heutigen Regeln. Mehr dazu auf der Seite EEG 2027.

Kommt der Entwurf so, zählt ab 2027 fast nur noch der Eigenverbrauch – mit Speicher und Steuergerät. Jede Solaranlage von uns bekommt unser eigenes Autark-Steuergerät mit sekundengenauen Werten, Display im Haus und Fernwartung.

Wärmepumpe: bis zu 70 % Zuschuss

Den großen Zuschuss gibt es für die Heizung. Über die KfW (Programm 458) bekommst du seit dem 21.07.2026:

BausteinSatzVoraussetzung (vereinfacht)
Grundförderung30 %Gebäude ist mindestens 5 Jahre alt
Klimageschwindigkeitsbonus16 % bei Antrag bis 31.01.2027, danach 12 % (bis 31.07.2027), 8 % (bis 31.01.2028), 4 % (bis 31.07.2028), dann 0nur wer selbst im Haus wohnt; Tausch einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung
Einkommensbonus40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommennur wer selbst im Haus wohnt
Effizienzbonusentfallengibt es seit dem 21.07.2026 nicht mehr
Obergrenze70 %bei Einkommen bis 30.000 € höchstens 80 %
Förderfähige Kostenhöchstens 28.000 €für die erste Wohneinheit bei Antrag bis 31.01.2027, danach halbjährlich 750 € weniger (ab 01.02.2027: 27.250 €)

Der Zuschuss liegt damit bei höchstens 19.600 € (70 % von 28.000 €) bzw. 22.400 € (80 %). Die Grundförderung von 30 % bekommt jeder, der eine förderfähige Wärmepumpe in ein mindestens 5 Jahre altes Haus einbaut – auch Vermieterinnen und Vermieter. Die 70 % erreichst du nur, wenn du selbst im Haus wohnst und den Einkommensbonus bekommst – je nach Einkommen zusammen mit dem Klimageschwindigkeitsbonus.

Den Antrag stellst du selbst bei der KfW, bevor die Arbeiten beginnen. Eine Förder-Abwicklung bieten wir nicht an – die technischen Daten der Anlage bekommst du aber mit unserem Angebot. Alle Einzelheiten findest du im Artikel Wärmepumpe mit bis zu 70 % Förderung.

Plane deine Solaranlage in der App

Im Autark Hausplaner planst du dein Dach in 3D und siehst, was die Anlage kostet und bringt – kostenlos für iPhone und Android.

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Solaranlage anfragen

Schreib uns kurz, was du vorhast. Telefon oder E-Mail genügt. Unverbindlich: Vorher zahlst und unterschreibst du nichts.

Gut zu wissen: Geht deine Anlage bis 31.12.2026 in Betrieb, gilt die heutige Einspeisevergütung 20 Jahre lang. Für neue Anlagen ab 2027 sieht der Regierungsentwurf stattdessen eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für höchstens 36 Monate vor (Stand 10/2026, noch nicht beschlossen).

Mehrfamilienhaus? Solar und Mieterstrom · Betrieb oder Halle? Solar für Gewerbe

Häufige Fragen

Gibt es 2026 einen Zuschuss für Solaranlagen?
Vom Bund nicht. Für Solaranlage, Speicher und Wallbox am Einfamilienhaus gibt es keinen Bundeszuschuss, auch Niedersachsen und NRW haben kein Landesprogramm. Vorteile sind 0 % Umsatzsteuer, steuerfreie Einnahmen bis 30 kWp und der KfW-Kredit 270.
Gilt die 0 % Mehrwertsteuer auch für den Speicher?
Ja. Speicher gehören dazu, wenn sie mit der Solaranlage auf oder an einem Wohngebäude genutzt werden. Wallbox und Wärmepumpe sind nicht begünstigt (19 %).
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Bei Inbetriebnahme bis 31.12.2026 bekommst du für Anlagen bis 10 kWp 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung, 20 Jahre lang.
Wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?
Das ist geplant, aber noch nicht beschlossen. Laut Regierungsentwurf soll es für neue Anlagen ab 01.01.2027 nur noch eine befristete Übergangszahlung für kleinere Anlagen geben. Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026 behalten die heutigen Sätze.
Wofür gibt es 70 % Förderung?
Für die Wärmepumpe über die KfW (Programm 458): 30 % Grundförderung plus Boni für Selbstnutzer, zusammen höchstens 70 %, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, bis zu 80 %.
Wie schnell meldet ihr euch?
Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden – wenn gerade viel los ist, kann es auch einmal etwas länger dauern.

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