Das Wichtigste in Kürze
- Kein Bundeszuschuss für Solaranlage, Speicher oder Wallbox am Einfamilienhaus.
- 0 % Umsatzsteuer auf Solaranlage und Speicher inklusive Montage.
- Steuerfreie Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp.
- KfW-Kredit 270 für die Finanzierung.
- Einspeisevergütung für Inbetriebnahme bis 31.12.2026 für 20 Jahre gesichert.
- Bis zu 70 % Zuschuss gibt es für die Wärmepumpe (KfW 458).
0 % Mehrwertsteuer auf Solaranlage und Speicher
Es gilt ein Umsatzsteuersatz von 0 % (§ 12 Abs. 3 UStG) auf Solarmodule, wesentliche Komponenten und Speicher inklusive Montage, wenn die Anlage auf oder an einem Wohngebäude sitzt – bis 30 kWp ohne weiteren Nachweis. Dazu gehören auch die Erneuerung des Zählerschranks und das Energiemanagement. Nicht begünstigt sind Wallbox und Wärmepumpe (jeweils 19 %), Wartungsverträge und reine Reparaturen.
Unsere Preise: eine Solaranlage mit 8 kWp ab 16.400 € (0 % MwSt.), als kleinere Anlage mit 5 kWp ab 9.750 € (Richtwert, ohne Speicher). Welcher Speicher zu deinem Wechselrichter passt und was er kostet, rechnet dir der Planer in der App genau aus.
Steuerfreie Einnahmen
Einnahmen aus Solaranlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit sind einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG), höchstens 100 kWp je Person. Eine Gewinnermittlung ist nicht nötig.
KfW-Kredit 270
Für die Finanzierung gibt es den Kredit KfW 270 (Erneuerbare Energien – Standard). Den Antrag stellst du, bevor das Vorhaben beginnt. Der Zinssatz ändert sich laufend – den aktuellen Wert findest du auf kfw.de. Das frühere Programm KfW 442 (Solarstrom für Elektroautos) ist beendet.
Landesprogramme in Niedersachsen und NRW
Weder Niedersachsen noch Nordrhein-Westfalen haben derzeit ein Förderprogramm für private Solaranlagen, Speicher oder Wallboxen. Die frühere Speicherförderung der NBank ist seit 2021 geschlossen, progres.nrw fördert private Wohnhäuser nicht. Kommunale Kleinprogramme gibt es vereinzelt – frag bei deiner Stadt oder Gemeinde nach.
Dafür gibt es Pflichten: In Niedersachsen gilt seit dem 01.01.2025 eine Solarpflicht bei Neubau und umfassender Dachsanierung (Dach ab 50 m², mindestens die Hälfte belegen), in NRW seit dem 01.01.2026 auch bei vollständiger Dachsanierung.
Einspeisevergütung 2026
Für Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026 gilt das EEG 2023: Die Vergütung ist für 20 Jahre (plus Inbetriebnahmejahr) festgeschrieben. Die Sätze gelten seit dem 01.08.2026 unverändert bis zum Jahresende:
| Gebäudeanlage | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| bis 100 kWp | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Seit dem Solarspitzengesetz (25.02.2025) gibt es bei negativen Börsenpreisen keine Vergütung, bei Anlagen unter 100 kW ab dem Jahr nach dem Smart-Meter-Einbau; die ausgefallenen Zeiten werden am Ende angehängt, aber nicht eins zu eins. Ohne Smart Meter und Steuerbox darfst du höchstens 60 % der Leistung einspeisen.
EEG 2027: geplant, aber nicht beschlossen
Laut Regierungsentwurf (BT-Drucksache 21/7867) soll die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen ab dem 01.01.2027 entfallen. Geplant ist stattdessen eine befristete Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für höchstens 36 Monate, nur für kleinere Anlagen. Neue Dachanlagen unter 100 kW sollen dauerhaft höchstens 50 % ihrer Leistung einspeisen dürfen. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen, Änderungen im Verfahren sind möglich. Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026 behalten die heutigen Regeln. Mehr dazu auf der Seite EEG 2027.
Kommt der Entwurf so, zählt ab 2027 fast nur noch der Eigenverbrauch – mit Speicher und Steuergerät. Jede Solaranlage von uns bekommt unser eigenes Autark-Steuergerät mit sekundengenauen Werten, Display im Haus und Fernwartung.
Wärmepumpe: bis zu 70 % Zuschuss
Den großen Zuschuss gibt es für die Heizung. Über die KfW (Programm 458) bekommst du seit dem 21.07.2026:
| Baustein | Satz | Voraussetzung (vereinfacht) |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Gebäude ist mindestens 5 Jahre alt |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % bei Antrag bis 31.01.2027, danach 12 % (bis 31.07.2027), 8 % (bis 31.01.2028), 4 % (bis 31.07.2028), dann 0 | nur wer selbst im Haus wohnt; Tausch einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung |
| Einkommensbonus | 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen | nur wer selbst im Haus wohnt |
| Effizienzbonus | entfallen | gibt es seit dem 21.07.2026 nicht mehr |
| Obergrenze | 70 % | bei Einkommen bis 30.000 € höchstens 80 % |
| Förderfähige Kosten | höchstens 28.000 € | für die erste Wohneinheit bei Antrag bis 31.01.2027, danach halbjährlich 750 € weniger (ab 01.02.2027: 27.250 €) |
Der Zuschuss liegt damit bei höchstens 19.600 € (70 % von 28.000 €) bzw. 22.400 € (80 %). Die Grundförderung von 30 % bekommt jeder, der eine förderfähige Wärmepumpe in ein mindestens 5 Jahre altes Haus einbaut – auch Vermieterinnen und Vermieter. Die 70 % erreichst du nur, wenn du selbst im Haus wohnst und den Einkommensbonus bekommst – je nach Einkommen zusammen mit dem Klimageschwindigkeitsbonus.
Den Antrag stellst du selbst bei der KfW, bevor die Arbeiten beginnen. Eine Förder-Abwicklung bieten wir nicht an – die technischen Daten der Anlage bekommst du aber mit unserem Angebot. Alle Einzelheiten findest du im Artikel Wärmepumpe mit bis zu 70 % Förderung.
Im Autark Hausplaner planst du dein Dach in 3D und siehst, was die Anlage kostet und bringt – kostenlos für iPhone und Android.
Solaranlage anfragen
Schreib uns kurz, was du vorhast. Telefon oder E-Mail genügt. Unverbindlich: Vorher zahlst und unterschreibst du nichts.
Gut zu wissen: Geht deine Anlage bis 31.12.2026 in Betrieb, gilt die heutige Einspeisevergütung 20 Jahre lang. Für neue Anlagen ab 2027 sieht der Regierungsentwurf stattdessen eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für höchstens 36 Monate vor (Stand 10/2026, noch nicht beschlossen).
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