Wie viel Strom erzeugt eine Solaranlage in Hannover?
Entscheidend ist nicht die Zahl der Sonnenstunden, sondern die gesamte Einstrahlung übers Jahr – auch das diffuse Licht an bewölkten Tagen zählt mit. In Niedersachsen erzeugt ein gut ausgerichtetes Süddach typischerweise rund 900 bis 1.000 kWh pro kWp und Jahr. Eine 8-kWp-Anlage kommt damit auf etwa 7.200 bis 8.000 kWh im Jahr.
Ost-West-Dächer bringen grob 80 bis 85 % davon, verteilen den Strom aber besser über Morgen und Abend – dadurch nutzt du oft mehr selbst. Wie viel es auf deinem Dach genau ist, hängt von Ausrichtung, Neigung und Verschattung ab. Das rechnen wir für dein Haus konkret aus, statt mit Durchschnittswerten zu arbeiten.
Als grobe Faustregel brauchst du rund 5 bis 6 m² Dachfläche pro kWp, für 8 kWp also etwa 40 bis 50 m².
Was kostet eine Solaranlage in Hannover?
- Solaranlage 5 kWp ab 9.750 € – Richtwert, ohne Speicher
- Solaranlage 8 kWp ab 16.400 € (0 % MwSt.)
Enthalten sind Module, Wechselrichter, Montage und die Anmeldung beim Netzbetreiber. Den Eintrag ins Marktstammdatenregister bereiten wir mit dir vor und erledigen ihn auf Wunsch mit deiner Vollmacht – verantwortlich bleibst du als Betreiber. Zu jeder Solaranlage gehört unser eigenes Autark-Steuergerät: Es zeigt dir sekundengenaue Werte auf einem Display im Haus und ermöglicht uns die Fernwartung. Der Preis steht als Festpreis im Vertrag; Zusatzkosten gibt es nur in klar benannten Fällen, die wir vorher mit dir besprechen – nie ohne deine Zustimmung. Auf Montage und Installation gilt die gesetzliche Gewährleistung von 5 Jahren (§ 634a BGB).
Welcher Speicher zu deinem Wechselrichter passt und was er kostet, rechnet dir der Planer in der App genau aus. Bezahlt wird erst, wenn wir deine Angaben geprüft haben und du unsere Auftragsbestätigung unterschrieben hast – vorher zahlst und unterschreibst du nichts. Danach werden 40 % fällig, der Rest nach Fertigstellung.
Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus
Ein vereinfachtes Beispiel ohne Speicher, damit du die Größenordnung einschätzen kannst. Annahmen: 8 kWp auf einem Süddach, 950 kWh pro kWp, 4.500 kWh Stromverbrauch im Jahr, Strompreis 37,0 ct/kWh (BDEW-Durchschnitt 2026), Einspeisevergütung 7,70 ct/kWh.
| Posten | Menge | Wert pro Jahr |
|---|---|---|
| Solarstrom gesamt | ca. 7.600 kWh | – |
| selbst verbraucht (ca. 30 %) | ca. 2.300 kWh | ca. 850 € gesparter Netzstrom |
| eingespeist | ca. 5.300 kWh | ca. 410 € Vergütung |
| Summe | ca. 1.260 € |
Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart dir rund 37 ct, jede eingespeiste bringt nur 7,70 ct. Mit Speicher, Wärmepumpe oder E-Auto steigt der Eigenverbrauch – und genau der wird ab 2027 noch wichtiger. Wie sich das für deinen Verbrauch rechnet, zeigt dir die App.
Einspeisevergütung 2026 und was ab 2027 geplant ist
Für Anlagen, die bis zum 31.12.2026 in Betrieb gehen, gelten 20 Jahre lang diese Sätze (unverändert seit 01.08.2026):
| Anlage auf dem Wohnhaus | Teileinspeisung (Überschuss) | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| Anteil über 10 bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| Anteil über 40 bis 100 kWp | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Laut Regierungsentwurf zum EEG 2027 (noch nicht beschlossen) soll es für neue Anlagen ab 2027 keine feste Einspeisevergütung mehr geben, sondern nur noch eine befristete Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für höchstens 36 Monate. Neue Dachanlagen unter 100 kW sollen außerdem dauerhaft höchstens 50 % ihrer Leistung einspeisen dürfen. Im Verfahren sind noch Änderungen möglich. Mehr dazu: EEG 2027 – was geplant ist.
Schon heute gilt das Solarspitzengesetz (seit 25.02.2025): Bis Smart Meter und Steuerbox eingebaut sind, darf eine neue Anlage höchstens 60 % ihrer Leistung einspeisen. Bei negativen Börsenpreisen gibt es keine Vergütung – bei Anlagen unter 100 kW ab dem Jahr nach dem Smart-Meter-Einbau; die ausgefallenen Zeiten werden am Ende der 20 Jahre angehängt, aber nicht eins zu eins.
Steuern und Förderung in Niedersachsen
- 0 % Mehrwertsteuer auf Solarmodule, Wechselrichter und Speicher inklusive Montage auf Wohngebäuden (§ 12 Abs. 3 UStG, bis 30 kWp ohne Nachweis). Für Wallbox und Wärmepumpe gelten 19 %.
- Einkommensteuerfrei sind die Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp je Wohneinheit (§ 3 Nr. 72 EStG).
- Zuschuss in Hannover und fünf Nachbarstädten: Der Förderfonds proKlima (Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg, Seelze) bezuschusst mit „DachVollToll“ ein voll belegtes Dach auf bestehenden Wohnhäusern mit 100 € pro kWp, höchstens 2.000 € (ab 2 kWp, alle Dachflächen mit mindestens 650 kWh/kWp belegt). Den Antrag stellst du selbst vor der Auftragsvergabe; maßgeblich sind die Bedingungen und das Budget von proKlima (Stand 10/2026).
- Kein Zuschuss: Einen Bundeszuschuss für Solaranlage oder Speicher am Einfamilienhaus gibt es nicht, und das Land Niedersachsen hat derzeit kein Förderprogramm für private Anlagen. Möglich ist ein Kredit der KfW (Programm 270). Den Antrag stellst du selbst vor Vorhabenbeginn, die aktuellen Zinsen stehen auf kfw.de.
- Solarpflicht: In Niedersachsen gilt seit 2025 bei Neubauten und bei einer umfassenden Dachsanierung eine Pflicht zur Solaranlage (§ 32a NBauO).
Alle Details findest du auf unserer Seite Förderung 2026.
Welche Technik wir einsetzen
Wir setzen auf Module von Trina Solar und Wechselrichter von Sungrow. Standard ist der Wechselrichter Sungrow SH15T – das Gerät, das den Gleichstrom der Module in Strom fürs Haus umwandelt. Als Batteriespeicher setzen wir dazu die Serie Sungrow SBH ein: Sie ist aus Bausteinen mit je 5 kWh aufgebaut, bei uns gibt es sie ab 10 kWh (Modell SBH100), außerdem mit 15 oder 20 kWh. Bei jeder Autark-Anlage mit Speicher ist Ersatzstrom mit automatischer Umschaltung dabei – ohne Aufpreis. Wie viel im Notfall versorgt wird (ganzes Haus oder wichtige Stromkreise), richtet sich nach Wechselrichter, Speicher und deiner Planung. Ohne Speicher gibt es keinen Ersatzstrom. Die Modulhersteller geben in der Regel 25 Jahre Leistungsgarantie.
Eine Solaranlage passt gut zu einer Wärmepumpe, weil ein Teil des Heizstroms dann vom eigenen Dach kommt – vor allem in der Übergangszeit. Unsere Wärmepumpen gibt es ab 24.900 € vor Förderung; über die KfW (Programm 458) sind bis zu 70 % Zuschuss möglich, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € bis zu 80 % – nur beim Heizungstausch in bestehenden Wohnhäusern, vorläufig, maßgeblich ist die Zusage der KfW (Stand 10/2026). Den Antrag stellst du selbst. Mehr auf der Seite Wärmepumpe.
So läuft es ab
- Anfrage: über die App, telefonisch unter 030 4397929488 oder per E-Mail.
- Planung: Im Autark Hausplaner planst du dein Dach selbst vor; für die Planung und dein erstes Angebot brauchst du keinen Termin – App, Fotos von Dach und Zählerschrank oder ein Anruf genügen.
- Festpreis-Angebot: vollständig und schriftlich. Bevor du verbindlich unterschreibst, prüfen wir alles; wenn nötig, kommen wir dafür einmal vorbei. Zusatzkosten gibt es nur in klar benannten Fällen, die wir vorher mit dir besprechen – nie ohne deine Zustimmung.
- Montage und Anmeldung: Montiert wird von unserem eigenen Team. Arbeiten am Zählerschrank, die Netzanmeldung und die Inbetriebsetzung übernimmt ein eingetragener Partner-Elektromeister – so wie es vorgeschrieben ist. Die Anmeldung beim Netzbetreiber übernehmen wir. Den Eintrag ins Marktstammdatenregister bereiten wir mit dir vor und erledigen ihn auf Wunsch mit deiner Vollmacht – verantwortlich bleibst du als Betreiber.
Eine Anlage mit Speicher läuft schon in der Region: in Bad Münder, 13 kWp, gemessene Spitze 10.248 W – mehr auf der Seite Referenzen. Allgemeines zu Solar in der Landeshauptstadt findest du auf Solaranlage Hannover.
Im Autark Hausplaner siehst du dein Dach in 3D, deinen möglichen Ertrag und welcher Speicher passt. Danach prüfen wir deine Angaben und machen dir ein Festpreis-Angebot.
Solaranlage anfragen in Hannover
Schreib uns kurz, was du vorhast. Telefon oder E-Mail genügt. Unverbindlich: Vorher zahlst und unterschreibst du nichts.
Gut zu wissen: Geht deine Anlage bis 31.12.2026 in Betrieb, gilt die heutige Einspeisevergütung 20 Jahre lang. Für neue Anlagen ab 2027 sieht der Regierungsentwurf stattdessen eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für höchstens 36 Monate vor (Stand 10/2026, noch nicht beschlossen).
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