Das Wichtigste auf einen Blick
- Kein Bundeszuschuss für Solaranlage, Speicher oder Wallbox am Einfamilienhaus.
- Einspeisevergütung: 7,70 ct/kWh bis 10 kWp, 20 Jahre lang – bei Inbetriebnahme bis 31.12.2026.
- 0 % Mehrwertsteuer auf Solaranlage und Speicher inklusive Montage auf Wohngebäuden.
- Einkommensteuerfrei bis 30 kWp je Wohneinheit.
- KfW-Kredit 270 für die Finanzierung – ein Kredit, kein Zuschuss.
1. Einspeisevergütung nach dem EEG
Für den Strom, den du ins Netz gibst, zahlt dir der Netzbetreiber eine feste Vergütung. Für Anlagen, die bis zum 31.12.2026 in Betrieb gehen, gelten 20 Jahre lang (plus das Jahr der Inbetriebnahme) diese Sätze – unverändert seit 01.08.2026 bis zum Jahresende:
| Anlage auf dem Wohnhaus | Teileinspeisung (Überschuss) | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| Anteil über 10 bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| Anteil über 40 bis 100 kWp | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
„Inbetriebnahme“ heißt: Die Anlage ist fest montiert und mit dem Wechselrichter dauerhaft installiert. Die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Eintragung im Marktstammdatenregister müssen trotzdem erledigt werden. Die Anmeldung beim Netzbetreiber übernehmen wir. Den Eintrag ins Marktstammdatenregister bereiten wir mit dir vor und erledigen ihn auf Wunsch mit deiner Vollmacht – verantwortlich bleibst du als Betreiber.
Seit 25.02.2025 gilt das Solarspitzengesetz: Bis Smart Meter und Steuerbox eingebaut sind, darf eine neue Anlage höchstens 60 % ihrer Leistung einspeisen. Bei negativen Börsenpreisen gibt es keine Vergütung – bei Anlagen unter 100 kW ab dem Jahr nach dem Smart-Meter-Einbau. Die ausgefallenen Zeiten werden am Ende der 20 Jahre hinten angehängt. Eine Pflicht zur Direktvermarktung gibt es erst ab 100 kW.
Ehrlich gesagt: Was nach den 20 Jahren passiert, ist offen. Die Abnahme zum Marktwert ist gesetzlich nur bis Ende 2032 geregelt – für heutige Anlagen ist das also nicht gesichert. Mehr auf der Seite Einspeisevergütung 2026.
2. Was ab 2027 geplant ist
Laut Regierungsentwurf zum EEG 2027 – noch nicht beschlossen – soll es für neue Anlagen ab 01.01.2027 keine feste Einspeisevergütung mehr geben. Geplant sind unter anderem:
- eine befristete Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für höchstens 36 Monate, nur für kleinere Anlagen,
- eine dauerhafte Begrenzung der Einspeisung auf 50 % der Leistung für neue Dachanlagen unter 100 kW,
- keine Vergütung bei negativen Preisen.
Anlagen, die bis 31.12.2026 in Betrieb gehen, behalten die heutigen Sätze. Im Verfahren sind noch Änderungen möglich; Ausschüsse des Bundesrats, das Land Niedersachsen und die Branche fordern Anpassungen. Ob jeder Termin 2026 noch klappt, können wir nicht garantieren. Klar ist aber: Ab 2027 zählt vor allem der Eigenverbrauch – mit Speicher und Steuergerät. Details auf der Seite EEG 2027.
3. Steuern: 0 % MwSt. und keine Einkommensteuer
- 0 % Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 3 UStG) auf Solarmodule, wesentliche Komponenten und Speicher inklusive Montage auf oder an Wohngebäuden; bis 30 kWp ohne weiteren Nachweis. Beim Speicher wird ab 5 kWh vermutet, dass er Solarstrom speichert. Auch Zählerschrank-Erneuerung und Energiemanagement gehören dazu. Nicht begünstigt sind Wallbox und Wärmepumpe (19 %), Wartungsverträge, reine Reparaturen und Miete.
- Einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG) sind die Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, höchstens 100 kWp je Person. Eine Gewinnermittlung ist nicht nötig.
Beide Regeln sind in Kraft und unbefristet, ein Änderungsentwurf ist nicht bekannt. Die Faustregel zur Mehrwertsteuer: 19 % vom Netto sind rund 16 % vom Brutto, die du sparst. Mehr im Artikel 0 % MwSt. auf Solaranlagen.
4. KfW-Kredit 270
Die KfW finanziert Solaranlagen und Speicher mit dem Kredit „Erneuerbare Energien – Standard“ (Programm 270). Das ist ein Darlehen, kein Zuschuss. Der Zinssatz ändert sich tagesaktuell – die gültigen Konditionen findest du auf kfw.de. Wichtig: Den Antrag stellst du vor Beginn des Vorhabens selbst, in der Regel über deine Hausbank.
Das frühere Programm KfW 442 (Solarstrom für Elektroautos) ist beendet.
5. Landesprogramme und Kommunen
In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit kein Landesprogramm für private Solaranlagen, Speicher oder Wallboxen. Die frühere Speicherförderung der NBank ist seit 2021 geschlossen, und progres.nrw fördert private Wohnhäuser nicht.
Manche Städte und Landkreise haben eigene kleine Programme. Diese ändern sich häufig; wir nennen hier keine, weil wir sie nicht einzeln geprüft haben. Frag im Zweifel direkt bei deiner Stadt oder deinem Landkreis nach.
6. Solarpflicht bei Neubau und Dachsanierung
Kein Geld, aber wichtig für die Planung: In Niedersachsen gilt die Solarpflicht seit 2025 bei Neubauten und bei einer umfassenden Dachsanierung (§ 32a NBauO, bei Dächern ab 50 m², mindestens die Hälfte der Fläche belegen). In NRW gilt sie seit 01.01.2026 auch bei einer vollständigen Dachsanierung (§ 42a BauO NRW). Wer ohnehin das Dach neu deckt, sollte die Solaranlage also gleich mitplanen.
Und die Wärmepumpe?
Für die Wärmepumpe gibt es – anders als für Solar – einen echten Zuschuss über die KfW (Programm 458), allerdings nur beim Heizungstausch in bestehenden Wohnhäusern, nicht im Neubau. Er setzt sich aus Bausteinen zusammen: 30 % Grundförderung (laut Förderrichtlinie soll sie im Laufe des 1. Quartals 2027 auf 15 % sinken; weitere 15 Prozentpunkte soll es dann nur für Geräte mit Ursprung in der EU geben), dazu der Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch einer alten Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung: 16 % bei Antrag bis 31.01.2027, ab 01.02.2027 noch 12 %. Wohnst du selbst im Haus, kommt ein gestaffelter Einkommensbonus dazu: 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 €. Zusammen gibt es bis zu 70 %, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € bis zu 80 %.
So läuft es ab: Unser Angebot bekommst du als Liefervertrag mit Förder-Vorbehalt. Bei uns erstellt ein Energieberater die Bestätigung zum Antrag (BzA), vorgeschrieben ist er nicht – wir vermitteln dir einen: Unser Partner rechnet direkt mit dir ab, für ein Einfamilienhaus zuletzt rund 350 € inklusive Bestätigung zum Antrag und nach Durchführung (Stand 10/2026); diese Kosten kann die KfW mitfördern. Den Antrag stellst du als Eigentümer selbst in „Meine KfW“, bevor die Arbeiten beginnen – eine Vertretung ist dabei nicht möglich. Außerdem bestellst du beim Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem (Smart Meter), spätestens bis zur Inbetriebnahme. Nach dem Einbau bestätigt der Energieberater die Durchführung, und du beantragst die Auszahlung spätestens 6 Monate nach der letzten Rechnung. Vorläufig – maßgeblich ist die Zusage der KfW. (Stand 10/2026) Mehr dazu im Artikel Wärmepumpe Förderung 2026 und auf der Seite Wärmepumpe.
Fazit
Ohne Zuschuss rechnet sich eine Solaranlage vor allem über den selbst genutzten Strom: Jede Kilowattstunde vom eigenen Dach spart dir rund 37 ct (BDEW-Durchschnitt 2026), jede eingespeiste bringt 7,70 ct. Dazu kommen 0 % Mehrwertsteuer und die Steuerfreiheit. Unsere Preise: Solaranlage 5 kWp ab 9.750 € (Richtwert, ohne Speicher) und 8 kWp ab 16.400 € (0 % MwSt.), als Festpreis im Vertrag. Anträge auf Förderung stellst du selbst – wir erklären dir aber gern, was für dich in Frage kommt.
Im Autark Hausplaner siehst du dein Dach in 3D, deinen möglichen Ertrag und welcher Speicher passt. Danach prüfen wir deine Angaben und machen dir ein Festpreis-Angebot.
Solaranlage anfragen
Schreib uns kurz, was du vorhast. Telefon oder E-Mail genügt. Unverbindlich: Vorher zahlst und unterschreibst du nichts.
Gut zu wissen: Geht deine Anlage bis 31.12.2026 in Betrieb, gilt die heutige Einspeisevergütung 20 Jahre lang. Für neue Anlagen ab 2027 sieht der Regierungsentwurf stattdessen eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für höchstens 36 Monate vor (Stand 10/2026, noch nicht beschlossen).
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